Menschenhandel bedeutet nach der international anerkannten Definition "Menschen anzuwerben, ihre Arbeit anzubieten, sie zu transferieren, sie durch Drittpersonen anzubieten, zu beherbergen oder aufzunehmen zum Zwecke der Ausbeutung. Dies kann sexuelle Ausbeutung, die Ausbeutung der Arbeitskraft oder Organhandel umfassen.
Diese Straftat steht meist im Zusammenhang mit Migration. Die Täter machen sich dabei die Armut und die Perspektivlosigkeit von Migrantinnen und Migranten sowie deren Hoffnungen auf eine bessere Zukunft im Zielland zunutze, um sie zum Beispiel mit falschen Versprechungen über Arbeits- oder Heiratsmöglichkeiten anzuwerben.
Die Opferhilfe ist Teil des Kooperationsmechanismus' gegen Menschenhandel im Kanton Freiburg. Mit diesem Mechanismus will der Kanton Freiburg den Schutz der Opfer von Menschenhandel verbessern und die strafrechtliche Verfolgung der Täter fördern.
Alle Minderjährigen und Männer können sich an unsere Stelle wenden, um Informationen und Unterstützung zu erhalten.
Die Opferhilfe bietet von Menschenhandel betroffenen Männern und Minderjährigen (Mädchen/Knaben) in einem streng vertraulichen Rahmen ein Gespräch und Ratschläge an.