RAUM 2030, das wichtigste zur Umsetzung des RPG
- Infolge der Teilrevision des Bundesgesetzes u¨ber die Raumplanung (RPG), die am 1. Mai 2014 in Kraft trat, mu¨ssen die Kantone ihre Gesetzgebung anpassen. Sie mu¨ssen insbesondere Instrumente zur Verwaltung der Bauzone vorsehen, eine Mehrwertab- gabe von mindestens 20% einfu¨hren und den kantonalen Richtplan innert fu¨nf Jahren revidieren.
- Die im Kanton Freiburg vorgesehenen gesetzlichen Massnahmen sind inzwischen bekannt. Die geplanten A¨nderungen des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RPBG) befinden sich bis Ma¨rz 2015 in der o¨ffentlichen Vernehmlassung.
- Der gesamte Prozess zur Umsetzung des RPG im Kanton Freiburg la¨uft unter dem Namen Raum 2030.
- Bis der kantonale Richtplan vom Bundesrat genehmigt und die kantonale Gesetzgebung angepasst ist, gilt ein Bauzonenmoratorium.
- Mit der neuen gesetzlichen Regelung soll die Zersiedelung und die Baulandhortung beka¨mpft und die aktive Bodenpolitik der o¨ffentlich-rechtlichen Ko¨rperschaften gefo¨rdert werden.
- Gema¨ss dem neuen RPG hat die Nutzung unbebauter Bauparzellen Vorrang vor neuen Einzonungsprojekten, und das Siedlungsgebiet muss verdichtet werden.
- Die Lage und Gro¨sse der Bauzonen werden ku¨nftig regional abgestimmt. Der kantonale Richtplan legt das Vorgehen fest. Somit wird die interkommunale Zusammenarbeit gefo¨rdert.
- Die Gemeinden verfu¨gen u¨ber ein gesetzliches Kaufsrecht, wenn ein Grundstu¨ck nicht innerhalb von zehn Jahren u¨berbaut wird. Damit soll die Hortung von Bauland verhindert und die Verdichtung und Revitalisierung des Siedlungsgebiets gefo¨rdert werden.
- Fu¨r die Mehrwertabgabe werden zwei Varianten vorgeschlagen: die eine mit einem einheitlichen Satz von 20 % und die andere mit einem differenzierten Satz von 20 % und 30 %. Die Mehrwertabgabe wird bei Neueinzonungen, Nutzungsa¨nderungen und zonenwidrigen Bauten ausserhalb der Bauzone erhoben.
- Drei Varianten werden fu¨r die Nutzung des kantonalen Mehrwertfonds vorgeschlagen. Gema¨ss der ersten Variante wird der Fonds, der mit der Mehrwertabgabe gespiesen wird, fu¨r die Finanzierung von Bodenverbesserungen und von Entscha¨digungen fu¨r materielle Enteignung durch Auszonung verwendet. Daneben werden zwei weitere Varianten vorgeschlagen, die die erste erga¨nzen. Nach der zweiten Variante ko¨nnte der Fonds auch einen Beitrag an die Erstellung von Studien der Gemeinden im Bereich Verdichtung und Revitalisierung leisten. Die dritte Variante sieht vor, dass der Fonds auch Planungsvorhaben finanziert. Der Fonds wird vom Kanton verwaltet.