Halogenkohlenwasserstoffe umschliessen eine grosse Zahl chemischer Substanzen, welche nach ihrer chemischen Zusammensetzung in drei Gruppen unterteilt werden.
- Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW)
- teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (H-FCKW)
- teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW)
Für den Menschen ungiftig und mit guten physikalischen und chemischen Eigenschaften, wurden Halogenkohlenwasserstoffe in grossem Ausmass in Kälteanwendungen und anderen Bereichen, wie in der industriellen Reinigung, eingesetzt.
Kühlanlagen
Am 1. August 2005 in Kraft getreten, regelt die ChemRRV das flächendeckende Verbot von FCKWs. Die Nutzung von H-FCKWs wird bis 2015 schrittweise verboten. Die Anwendung von HFKWs ist unter Auflagen weiter erlaubt: Anlagen ab 3 kg HFKW werden erfasst und regelmässig auf ihre Dichtheit geprüft.
- Behandlung von Genehmigungsgesuchen mittels PEBKA Plattform
- Erfassung mittels Kühlanlagenregister
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Letzte Änderung : 01/02/2017