Die Veröffentlichung der Entscheide auf dem Internet bezweckt die Information der Öffentlichkeit und hat nicht den wissenschaftlichen Charakter einer offiziellen Publikation der Rechtsprechung, wie es für die Freiburger Zeitschrift für Rechtsprechung der Fall ist.
Ausschlaggebend für die Publikation eines Entscheids auf dem Internet ist somit nicht ausschliesslich sein wissenschaftliches Interesse, sondern vielmehr das Anliegen, die Bevölkerung über Angelegenheiten von allgemeinem Interesse zu informieren. Die Entscheide werden, vor oder nachdem sie in Rechtskraft erwachsen sind, veröffentlicht, in jedem Fall aber nach der Zustellung an die Parteien. Wurde ein nicht rechtskräftiger Entscheid veröffentlicht und wird er später an die zuständige eidgenössische Beurteilungsinstanz weitergezogen, wird dies vermerkt.
