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Freiburger Zeitschrift für Rechtsprechung
Kurzporträt
Die Freiburger Zeitschrift für Rechtsprechung (FZR) ist das offizielle Publikationsorgan der Freiburger Gerichtsbehörden, insbesondere des Kantonsgerichts. Sie veröffentlicht ausserdem juristische Abhandlungen. Sie erscheint viermal pro Jahr, wobei die Sondernummern (eine davon hat die neue freiburgische Verfassung zum Thema) nicht eingerechnet sind.
Bis zum Jahr 2007 war das Kantonsgericht die Rechtsmittelbehörde in Zivil- und Strafsachen, und das Verwaltungsgericht war die ordentliche Verwaltungsjustizbehörde; Gegenstand der Hefte 1 und 3 war dementsprechend grundsätzlich das Zivil- und Strafrecht, Gegenstand der Hefte 2 und 4 das Verwaltungsrecht. Die Annahme der neuen freiburgischen Verfassung hatte zur Folge, dass die Zuständigkeiten des früheren Verwaltungsgerichts seit dem 1. Januar 2008 von der verwaltungsrechtlichen Abteilung des vereinigten Kantonsgerichts wahrgenommen werden. Somit behandelt nunmehr jedes Heft der FZR grundsätzlich alle drei Rechtsgebiete.
Rechtsprechung und juristische Abhandlungen werden unter der Verantwortung der Autorinnen und Autoren veröffentlicht. Sie erscheinen in ihrer Originalsprache (Französisch oder Deutsch); die Leitsätze der Urteile werden jedoch systematisch übersetzt, und den Abhandlungen wird seit einigen Jahren eine Zusammenfassung in der anderen Sprache vorangestellt. Die Rechtsprechung ist auf dieser Website nicht zugänglich; davon ausgenommen sind die in der Rubrik "Rechtsprechung" veröffentlichten Urteile des Kantonsgerichts. Auch die Abhandlungen sind von gewissen Ausnahmen abgesehen nicht zugänglich. Abrufbar sind hingegen die Register und Inhaltsverzeichnisse, die das Suchen erleichtern.
Zugang zur FZR im Volltext ab dem ersten Jahrgang – 1992 – gibt die kostenpflichtige Website der Firma Swisslex-Westlaw AG, was eine entsprechende Identifizierung voraussetzt. Übrigens enthält die Datenbank Swisslex auch einen Teil der freiburgischen Rechtsprechung, die in Vorgängerpublikationen der FZR erschienen ist.
Informations annexes
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