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Mehr als zwei erwachsene Hunde
Mehr als zwei Hunde
Das Halten von mehr als zwei Hunden (älter als 12 Monate) ist bewilligungspflichtig (Art. 19 Abs. 2, 3, 4 und 5 HHG, Art. 10 bis 16 lit. b HHR).
Alle Personen die mehr als zwei erwachsene Hunde im gleichen Haushalt halten möchten müssen dem Amt unabhängig von deren Rasse ein Bewilligungsgesuch für das Halten von mehr als zwei erwachsenen Hunden einreichen (Formular 4a). Das Gesuch muss unbedingt folgende Dokumente beinhalten:
- Kopie des Identitätsausweises des ordentlichen Halters
- Leumundszeugnis (Original)
- Kopie der Eintragsbestätigung des Mikrochips von jedem Hund in der Tierdatenbank ANIS
- Kopie des Stammbaumes für Rassehunde
- Kopie der tierärztlichen Dokumente (Gesundheitsattest, Pass oder andere)
Gebühr
Eine Rechnung in Höhe von maximal CHF 250.- wird dem Hundehalter zugestellt, sobald das Amt alle erforderlichen Dokumente erhalten hat.
Das Amt kann die Haltebedingungen überprüfen, bevor es entscheidet, ob und unter welchen Bedingungen eine Bewilligung ausgehändigt werden kann.
