Gewerbmässige Haltung und Händler

Gewerbmässige Haltung und Händler

Alle Tierheime, Tierpensionen, Dogsitter, Händlerinnen und Händler müssen im Besitz einer Bewilligung für das Halten von mehr als zwei erwachsenen Hunden sein (siehe Rubrik Mehr als zwei erwachsene Hunde) und müssen ihre Tätigkeit dem Amt mit Hilfe des Formulars zur Meldung von Pensionen und Tierheimen sowie einer Zucht oder gewerbsmässigen Haltung von Heimtieren (Formular 7a) melden.

In Bearbeitung …