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Bissverletzungen und Aggressionnen
Jegliche Aggression oder Bissverletzung durch einen Hund ist dem Amt zu melden.
Die betroffene Gemeinde, die Ärzte, Tierärzte, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Gewalt, der Zoll, die Tierpensionen und Tierheime oder die Hundeausbildnerinnen und -ausbildner füllen je nach Fall ein offizielles Formular aus und leiten dieses an das Amt weiter:
- Meldung – Hundebissverletzungen beim Menschen (Formular 1a)
- Meldung – Hundebissverletzung beim Tier (Formular 1b)
- Meldung – übermässiges Aggressionsverhalten (Formular 1c).
Das Amt nimmt auch Klagen der Bevölkerung sowie von Personen entgegen, die Opfer von aggressiven Hunden geworden sind.
Bemerkungen:
Hundebissverletzungen beim Menschen
Die Identität der gebissenen Person kann nicht ohne ihre ausdrückliche Einwilligung oder derjenigen ihres gesetzlichen Vertreters bekannt gegeben werden. Anonyme Angaben wie Alter und Geschlecht des Patienten sowie die Verletzungsart müssen jedoch systematisch angegeben werden.
Hundebissverletzungen beim Tier
Die Identität des Besitzers des verletzten Tieres kann nicht ohne seine ausdrückliche Einwilligung bekannt gegeben werden. Die Angaben zum Tier sowie die Verletzungsart müssen allerdings systematisch angegeben werden.
Informations annexes
Identitätskarte
Download
- Formular 1a PDF (175 kb)
- Formular 1b PDF (161 kb)
- Formular 1c PDF (164 kb)
