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Bereich: Energie
In der Wintersession 2008 hat das Parlament das Budget der jährlichen Globalbeiträge an die Kantone für die Förderung der Energie- und Abwärmenutzung für das Jahr 2009 um 86 Millionen auf 100 Millionen Franken erhöht. Ende Februar 2009 hat der Bundesrat dem Verteilungsschlüssel dieser zusätzlichen Mittel zugestimmt. Nach Artikel 17 Abs. 4 der Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 musste der Kanton über seinen definitiven Voranschlag 2009 bis zum 31. März 2009 Bericht erstatten, um ein Anrecht auf die Globalbeiträge zu erhalten. Aus diesem Grund wurden die Massnahmen, die in der Folge vorgeschlagen werden, dem Bund bereits mitgeteilt. Abgesehen davon sollen mit den vorgeschlagenen Massnahmen die Unternehmen gefördert werden, die in den Bereichen Energie sowie Hoch- und Tiefbau tätig sind. Ausserdem wird damit eine nachhaltige Entwicklung angestrebt, welche sich direkt auf den Energieverbrauch des Kantons auswirkt.
Massnahme Nr. 14: Gebäudesanierungen (Stiftung Klimarappen)
Das Gebäudeprogramm der Stiftung Klimarappen (SKR) läuft am 31. Dezember 2009 ab. Die Kantone, die an diesem Programm interessiert sind, haben sich mit der SKR auf folgende Ausführungsbestimmungen geeinigt: der Kanton verdoppelt den Beitrag der SKR und das Gebäudeprogramm wird auf Gebäude ausgedehnt, die nicht mit fossilen Energien beheizt werden. Für weitere Informationen siehe Informationsblatt.
Massnahme Nr. 15: Gebäudesanierungen (Gebäudeenergieausweise)
Im Rahmen einer Spezialaktion des Bundes können Hauseigentümer für nur 200 Franken (statt den üblichen 1200 Franken) einen Gebäudeenergieausweis ausstellen lassen. Diese Aktion wird vollumfänglich vom Bundesamt für Energie finanziert. Wenn diese Aktion erfolgreich verläuft,
kann der Kanton jedoch zusätzliche Energieausweise finanzieren. Ausserdem wird der Kanton zu diesem Thema eine umfassende Informations- und Sensibilisierungskampagne lancieren, um so die Hauseigentümer zu einer Kontrolle ihrer Gebäude anzuregen. Mit dieser Fachberatung und dem zukünftigen Gebäudesanierungsprogramm des Bundes könnten sie motiviert werden, die entsprechenden Sanierungsarbeiten vorzunehmen. Das Amt für Verkehr und Energie hat die Energissima (23.–26. April 2009) genutzt, um die erste Aktion durchzuführen. Bei diesem Anlass wurden 620 Gutscheine für Energieausweise verteilt. Für weitere Informationen siehe Informationsblatt.
Massnahme Nr. 16: Photovoltaische Sonnenenergie
Der Staat ergänzt seine Förderprogramme mit einer Förderaktion für photovoltaische Solaranlagen. Sie ist für Projekte vorgesehen, die nicht von der 2008 lancierten, kostenlosen Einspeisevergütung (KEV) des Bundes profitieren können, weil die zur Verfügung gestellten Mittel ausgeschöpft sind. Die geplante Leistung der Projekte, die kurzfristig umgesetzt werden können, summiert sich zu einer Gesamtleistung von rund 1500 kW. Mit einem Maximalbetrag von 10 Mio. Franken können diese Projekte deshalb praktisch unter den gleichen Bedingungen gefördert werden, wie diejenigen der KEV. An der Umsetzung dieses Projekts beteiligt sich auch Groupe E mit rund 5 Mio. Franken. Für weitere Informationen siehe Informationsblatt.
Massnahme Nr. 17: Projekte "Energiestadt"
Der Staat beauftragt den Verein "Energiestadt" mit der Ausarbeitung eines Konzepts, um das Interesse der Gemeinden für das Zertifikat "Energiestadt" anzuregen. Diese Zertifizierung soll gefördert und die Gemeinden beim Zertifizierungsverfahren begleitet werden. Zusätzlich sind
Informations- und Sensibilisierungsaktionen für die Bevölkerung vorgesehen. Für weitere Informationen siehe Informationsblatt.
Bereich: Öffentlicher Verkehr
Die vorgeschlagenen Massnahmen im Bereich des öffentlichen Verkehrs sollen die bestehenden Infrastrukturen sichern und verbessern. Dies ist eine Voraussetzung für eine rasche Verbesserung des Angebots im Kanton und für die Umsetzung einer Freiburger S-BAHN. Ausserdem werden Studien durchgeführt, um die anstehende Anpassung des Transportnetzes vorzubereiten. Im Rahmen der Krisenbewältigung sollen die Massnahmen konkret den Baubereich und die Zulieferer von Ausrüstung
unterstützen.
Massnahme Nr. 18: Vorbereitungsarbeiten S-Bahn Freiburg
Diese Massnahme muss die Sanierung der Bahnübergänge auf der Strecke der zukünftigen S-Bahn Freiburg ermöglichen, damit der Sicherheitsstandard trotz der geplanten, erhöhten Geschwindigkeit der Züge (kürzere Reisezeiten) aufrecht erhalten oder sogar verbessert werden kann. Die Massnahme umfasst auch neue Infrastrukturen in den Bahnhöfen, um den Zugang zu verbessern. Des Weiteren werden Arbeiten im Zusammenhang mit der Vernetzung von Sicherheitsanlagen zwischen bestimmten Bahnhöfen vorgenommen und schliesslich sind noch die Untersuchungskosten zur Bestimmung der notwendigen Netzanpassungen im Zusammenhang mit der Einführung der S-Bahn Freiburg in dieser Massnahme begriffen. Für die Bahnübergänge wird eine Subventionierungsart vorgeschlagen, wie es das Dekret über einen Verpflichtungskredit für Beiträge an die Aufhebung oder Sicherung von Bahnübergängen vorsieht. Der Saldo wird zwischen dem Eigentümer der Strasse und dem Transportunternehmen aufgeteilt. In Anwendung von Artikel 56 des Eisenbahngesetzes wird der Kanton 43% der Kosten zulasten der Freiburgischen Verkehrsbetriebe (TPF) übernehmen.
Massnahme Nr. 19: Erneuerung und Sanierung der Infrastruktur
Erneuerung der Infrastrukturen von Schmalspurbahnen und Instandstellung von Bahnhöfen und Perrons.
Massnahme Nr. 20: Haltestelle St. Léonard
Mit dieser Massnahme wird die Finanzierung, sprich der Kostenanteil des Kantons an der Bauplanung einer neuen Haltestelle in Freiburg/St. Léonard festgelegt.
