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Leistungen
Das Amt für Sport (SpA) erbringt folgende Hauptleistungen:
- Organisation von Schulungs- und Weiterbildungskursen
- Förderung, Verbesserung und Entwicklung der sportlichen Aktivitäten im schulischen und ausserschulischen Bereich (Unterstützung, Beratung, Kurse, Zusammenarbeit, Koordination).
- Unterstützung, Beratung und Förderung der Talentsportler, des freiwilligen und obligatorischen Schulsports, Meisterschaften, Sicherheitsmassnahmen und Prävention, Grossanlässe oder kantonale Sportprojekte, Lagerorganisationen, finanzielle Unterstützungen (kantonaler Verband für Sport, Loterie Romande).
- Kantonale Verantwortung der Sportorganisation für Jugendliche und Erwachsene
- Verwaltung, Vermietung und Unterhalt des Materials zur Optimierung der Organisation von Sporttagen und Aktivitäten des Amtes.
- Entwicklung und Befolgung des kantonalen Sportkonzepte
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen des SpA sind folgende:
- Bundesgesetz zur Sportförderung
- Sportgesetz vom 16. Juni 2010 (SportG)
- Verordnung vom 29. Juni 2010 über die Verteilung der Nettogewinne der Loterie Westschweiz an den Kanton Freiburg für den Sport
