Die Verordnung, welche durch den Staatsrat am 29. Juni 2010 in Kraft gesetzt wurde, regelt die Verteilung des Anteils des Kantons Freiburg am Nettogewinn der Gesellschaft der Loterie Romande zugunsten des Sports.
Die Kantonale LoRo-Sport Kommission, ernannt durch den Staatsrat, ist verantwortlich für die Analyse der verschiedenen Gesuche. Die Bedingungen für ein mögliches Unterstützungsgesuch sind in den Richtlinien der Kommission aufgeführt.
Die Logos "Loterie Romande unterstüzt sport" sind verfügbar in EPS- oder JPG-Format.
Adresse der Kommission :
LoRo-Sport-Kommission
Postfach 334
1701 Freiburg
Tel. : 079 366 33 73
Kontakt
Verteilung 2011
Die Verteilerliste der Beiträge 2011 der Kantonalen Kommission LoRo-Sport kann unter Downloads heruntergeladen werden.
