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Sportveranstaltungen
Richtlinien der Kantonalen Kommission der Loterie Romande für den Sport (LoRo-Sport-Kommission) vom 1. Januar 2012 für die Gewährung einer finanzieller Unterstützung an interkantonale, nationale oder internationale Sportveranstaltungen und spezielle Anlässe
Die LoRo-Sport-Kommission
gestützt auf die Verordnung vom 29. Juni 2010 über die Verteilung der Loterie Romande-Gelder zugunsten des Sports;
erlässt folgende Richtlinien
Art. 1 Grundlagen
Sie sieht vor, dass ein Teil der Gelder zur Unterstützung an interkantonale, nationale oder internationale Sportveranstaltungen oder spezielle Anlässe gewährt werden.
Art. 2 Zweck
Die Unterstützung soll die Organisation von Veranstaltungen unterstützen, die über den kantonalen Rahmen hinausgehen.
Art. 3 Nutzniessende
In der Regel können die Verbände, Vereine und Klubs des Kantons Freiburg Nutzniesser sein.
Art. 4 Bedingungen
Die Gewährung einer Unterstützung hängt von folgenden Kriterien ab:
- der interkantonalen (mind. 20% ausserkantonale Teilnehmer, mind. 4 Kantone), nationalen (mind. 20% ausserkantonale Teilnehmer, mind. 7 Kantone) oder internationalen (mind. 10% ausländische Teilnehmer, mind. 3 Länder) Bedeutung der Veranstaltung;
- der Anerkennung der Veranstaltung durch den kantonalen oder nationalen Verband;
- der Anzahl Teilnehmenden;
- dem Budget der Veranstaltung;
- von speziellem Interesse der Veranstaltung oder des Anlasses zu Gunsten des Kantons Freiburg.
Aus der Beschreibung der Veranstaltung müssen Zweck, Dauer, Ort sowie Programm und Anzahl Teilnehmende hervorgehen.
Der Gesuchsteller kann – freiwillig – das elektronische Formular auf www.ecosport.ch ausfüllen und ecosport@swissolympic.ch .
Art. 5 Anlässe, die keine Unterstützung erhalten
Keine Unterstützung werden geleistet an:
- öffentliche Veranstaltungen ohne Selektionskriterien (für diese Veranstaltungen kann ein Gesuch „Aktivitäten von Freizeitsport“ gemacht werden)
- kantonale Meisterschaften und Turniere (sowie Cupspiele);
- Veranstaltungen, die im Wesentlichen kommerziellen Interessen eines Unternehmens dienen.
Art. 6 Verfahren
Das Gesuch muss mit dem entsprechenden Formular bis spätestens 3 Wochen (21 Tage) vor Beginn der Veranstaltung (Datum des Poststempels) eingereicht werden. Das nicht Einhalten der Frist von 21 Tagen hat die Streichung der Unterstützung zur Folge. Es ist zu richten an die Kantonale Kommission LoRo-Sport, Postfach 334, 1701 Freiburg.
Der Gesuchsteller legt dem ausgefüllten Beitragsgesuch ein detailliertes Budget bei und gegebenenfalls die Kopie der ecosport-Anmeldung.
Der Gesuchsteller unterbreitet der Kommission LoRo-Sport bis spätestens 60 Tage nach der Veranstaltung eine Liste der Resultate (Datum des Poststempels).
Die Unterstützungshilfe wird nur auf dem Konto des Gesuchstellers (kein privates Konto) überwiesen werden.
Ein Einzahlungsschein oder eine Kopie des Briefkopfes des Kontoauszuges soll der Abrechnung beigelegt werden.
Art. 7 Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten am 1. Januar 2012 in Kraft.
Adresse der Kommission :
LoRo-Sport-Kommission
Postfach 334
1701 Freiburg
Tel. : 079 366 33 73
Informations annexes
Identitätskarte
Download
- Richtlinien Sportveranstaltungen PDF (99 kb)
- Gesuchsformular "Sportveranstaltungen" DOC (141 kb)
