Richtlinien der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport
vom 15. März 2005
über die Gewährung von Beiträgen an die Aktivitäten von „Sport für Alle“
 
 
Die Direktion für Erziehung, Kultur und Sport
im Einvernehmen mit der kantonalen Kommission für Sport und Sporterziehung
und gestützt auf das Reglement vom 15. Februar 2005 über die Verteilung der Sport-Toto-Gelder
 
erlässt folgende Richtlinien
 
Art. 1          Grundlagen
Das Reglement vom 15. Februar 2005 über die Verteilung der Sport-Toto-Gelder legt fest, dass ein Teil der Gelder für Beiträge an „Sport-für-Alle“-Aktivitäten eingesetzt wird.
 
Art. 2          Zweck
Die Beiträge sollen die Veranstaltung von Aktivitäten von „Sport für Alle“ fördern.
 
Art. 3          Nutzniessende
Nutzniessende eines Beitrags können Sportverbände und –gruppierungen sein, die Mitglied des FVS sind. Ausgenommen sind Klubs und Vereine. 
 
Art. 4          Bedingungen
Der Anlass muss im Kanton durchgeführt werden und der Bevölkerung, ohne Einschränkung hinsichtlich Klub- oder Verbandsmitgliedschaft, grundsätzlich kostenlose Teilnahme gewähren.
Sie muss einen sportlichen Charakter auf einem allen zugänglichen Niveau aufweisen; es werden keine Klassierungen erstellt.
Die Beschreibung des Anlasses muss dessen Zweck, Dauer, Veranstaltungsort, Programm sowie das Budget beinhalten.
 
Art. 5          Subventionierte Aktivitäten
Unterstützt werden:

  • Ausbildung von Leitenden, Animatorinnen und Animatoren von „Sport für Alle“;
  • an die Bevölkerung gerichtete Informationsveranstaltungen von „Sport für Alle“ in Form von Konferenz-Zyklen oder Theoriekursen von gewisser Bedeutung;
  • die Erarbeitung und Verteilung von schriftlichem Informationsmaterial bezüglich der Ausübungsmöglichkeiten von „Sport für Alle“ im Kanton;
  • Organisation von Kursen oder Trainings (max. 15 Einheiten) für die gesamte Bevölkerung;
  • Organisation von Sport-Promotionsveranstaltungen für die gesamte Bevölkerung.

Art. 6          Nicht subventionierte Aktivitäten
„Sport für Alle“-Aktivitäten mit lukrativem Charakter oder unter dem Namen einer Firma veranstaltete Anlässe werden nicht unterstützt.
Art. 13 des Reglementes betreffend die Verteilung von Beiträgen des Sport-Toto bleibt vorbehalten.
 
Art. 7          Verfahren
Das Beitragsgesuch muss mit dem entsprechenden Formular gestellt werden. Es ist zu richten an:

FVS, Postfach 11, 1701 Freiburg

Das Beitragsgesuch muss bis spätestens 30 Tage vor Beginn der „Sport für Alle“-Aktivität eingereicht werden (Datum des Poststempels).
Verspätung führt zu Kürzungen:  
1 – 5 Tage = 10 %
6 – 10 Tage = 30 %
11 – 20 Tage = 50 %
ab 21 Tagen = 100 %

Im Fall von Verspätungen bei aufgeteilten Aktivitäten können nur Trainingseinheiten, die 30 Tage nach Eingang des Gesuchs stattfinden, berücksichtigt werden.
Ein kurzer Bericht inkl. Angabe der Anzahl der Teilnehmenden ist dem FVS bis spätestens 60 Tage nach Ende der Aktivitäten vorzulegen (Datum des Poststempels). Das Nichteinhalten der Frist von 60 Tagen hat die Streichung des Beitrags zur Folge.
 
Art. 8          Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten am 1. Januar 2005 in Kraft. 
 
Isabelle Chassot
Staatsrätin, Direktorin