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Spitzensportler
Richtlinien der Kantonalen Kommission der Loterie Romande für den Sport (LoRo-Sport-Kommission) vom 1. Januar 2012 über die Gewährung einer finanzieller Unterstützung an Spitzensportlerinnen und Spitzensportler oder Talente
Die LoRo-Sport-Kommission
gestützt auf die Verordnung vom 29. Juni 2010 über die Verteilung der Loterie Romande-Gelder zugunsten des Sports;
erlässt folgende Richtlinien
Art. 1 Grundlagen
Sie sieht vor, dass ein Teil der Gelder zur Unterstützung der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler oder Talente eingesetzt wird.
Art. 2 Zweck
Die Unterstützung an Spitzensportlerinnen und Spitzensportler oder Talente sollen den Sportlerinnen und Sportlern helfen, ihre Vorbereitungsbedingungen zu verbessern und ihre Teilnahme am Wettkampf zu erleichtern.
Art. 3 Nutzniessende
Für einen Unterstützung für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler oder Talente müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- seit mindestens zwei Jahren Mitgliedschaft in einem Klub des Kantons und im Kanton wohnhaft sein.
Art. 4 Können keine Spende erhalten
- Spitzensportlerinnen und Spitzensportler bei welchen eine vollständige Kostenübernahme durch den nationalen Verband, nationale Sportinstanzen oder hauptsächlich kommerzielle Partner.
Art. 5 Leistungen
Die Unterstützung an eine Spitzensportlerin, einen Spitzensportler oder ein Talent dient in der Regel zur Deckung eines Teils von Ausgaben wie:
- Studiums- oder Ausbildungskosten, die hauptsächlich durch die sportliche Aktivität entstanden sind (Sonder- oder Nachholkurse usw.);
- Kosten einer speziellen Behandlung, für medizinische Betreuung oder eine besondere Ernährung;
- Reise- und Unterkunftskosten für Trainings und Wettkämpfe;
- Material- und Ausrüstungskosten für den Wettkampf.
Art. 6 Limite
Der Beitrag von mindestens 500 Franken kann in der Regel 5’000 Franken pro Jahr nicht übersteigen.
Art. 7 Bedingungen
Um einen Beitrag zu erhalten, muss der Kantonal Verband oder Klub/Verein insbesondere:
- in der ausgeübten Sportart die auf nationaler Ebene erreichten Resultate belegen;
- bestätigen, dass der Sportler einer nationalen Elite- oder Junioren-Struktur angehört und dass er im Besitz einer Talents Card von SOA (national oder regional) ist;
- gewährleisten, dass der Sportler eine einwandfreie sportliche Ethik zeigt;
- eine Jahresabrechnung der Ausgaben und Einnahmen vorlegen;
- bestätigen, dass der Sportler keine Spende von der LoRo-Sport eines anderen Kantons erhält.
Ein Einzahlungsschein oder eine Kopie des Briefkopfes des Kontoauszuges soll dem Gesuch beigelegt werden.
Art. 8 Zeitpunkt
Die Gesuchsteller senden die vollständigen Dossiers an die Kommission LoRo-Sport bis spätestens am 15. Februar des laufenden Jahres (Datum des Poststempels).
Art. 9 Verfahren
Das Unterstützungsgesuch für die vergangene Saison muss mit dem entsprechenden Formular durch den Kantonal Verband oder Klub/Verein gestellt werden. Dem Gesuch sind die Empfehlungen der Trainer beizulegen.
Es ist zu richten an die Kantonale Kommission LoRo-Sport, Postfach 334, 1701 Freiburg.
Art. 10 Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten am 1. Januar 2012 in Kraft.
Adresse der Kommission :
LoRo-Sport-Kommission
Postfach 334
1701 Freiburg
Tel. : 079 366 33 73
Informations annexes
Identitätskarte
Download
- Richtlinien Spitzensportler PDF (96 kb)
- Gesuchsformular "Spitzensportler" DOC (170 kb)
