Spitzensportler

Richtlinien der Kantonalen Kommission der Loterie Romande für den Sport (LoRo-Sport-Kommission) vom 1. Januar 2012 über die Gewährung einer finanzieller Unterstützung an Spitzensportlerinnen und Spitzensportler oder Talente

Die LoRo-Sport-Kommission

gestützt auf die Verordnung vom 29. Juni 2010 über die Verteilung der Loterie Romande-Gelder zugunsten des Sports;

erlässt folgende Richtlinien

Art. 1          Grundlagen

Sie sieht vor, dass ein Teil der Gelder zur Unterstützung der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler oder Talente eingesetzt wird.

Art. 2          Zweck

Die Unterstützung an Spitzensportlerinnen und Spitzensportler oder Talente sollen den Sportlerinnen und Sportlern helfen, ihre Vorbereitungsbedingungen zu verbessern und ihre Teilnahme am Wettkampf zu erleichtern.

Art. 3          Nutzniessende

Für einen Unterstützung für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler oder Talente müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

- seit mindestens zwei Jahren Mitgliedschaft in einem Klub des Kantons und im Kanton wohnhaft sein.

Art. 4          Können keine Spende erhalten

- Spitzensportlerinnen und Spitzensportler bei welchen eine vollständige Kostenübernahme durch den nationalen Verband, nationale Sportinstanzen oder hauptsächlich kommerzielle Partner.

Art. 5          Leistungen

Die Unterstützung an eine Spitzensportlerin, einen Spitzensportler oder ein Talent dient in der Regel zur Deckung eines Teils von Ausgaben wie:

- Studiums- oder Ausbildungskosten, die hauptsächlich durch die sportliche Aktivität entstanden sind (Sonder- oder Nachholkurse usw.);

- Kosten einer speziellen Behandlung, für medizinische Betreuung oder eine besondere Ernährung;

- Reise- und Unterkunftskosten für Trainings und Wettkämpfe;

- Material- und Ausrüstungskosten für den Wettkampf.

Art. 6          Limite

Der Beitrag von mindestens 500 Franken kann in der Regel 5’000 Franken pro Jahr nicht übersteigen.

Art. 7          Bedingungen

Um einen Beitrag zu erhalten, muss der Kantonal Verband oder Klub/Verein insbesondere:

- in der ausgeübten Sportart die auf nationaler Ebene erreichten Resultate belegen;

- bestätigen, dass der Sportler einer nationalen Elite- oder Junioren-Struktur angehört und dass er im Besitz einer Talents Card von SOA (national oder regional) ist;

- gewährleisten, dass der Sportler eine einwandfreie sportliche Ethik zeigt;

- eine Jahresabrechnung der Ausgaben und Einnahmen vorlegen;

- bestätigen, dass der Sportler keine Spende von der LoRo-Sport eines anderen Kantons erhält.

Ein Einzahlungsschein oder eine Kopie des Briefkopfes des Kontoauszuges soll dem Gesuch beigelegt werden.

Art. 8          Zeitpunkt

Die Gesuchsteller senden die vollständigen Dossiers an die Kommission LoRo-Sport bis spätestens am 15. Februar des laufenden Jahres (Datum des Poststempels).

Art. 9          Verfahren

Das Unterstützungsgesuch für die vergangene Saison muss mit dem entsprechenden Formular durch den Kantonal Verband oder Klub/Verein gestellt werden. Dem Gesuch sind die Empfehlungen der Trainer beizulegen.

Es ist zu richten an die Kantonale Kommission LoRo-Sport, Postfach 334, 1701 Freiburg.

Art. 10        Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten am 1. Januar 2012 in Kraft.

Adresse der Kommission :
LoRo-Sport-Kommission
Postfach 334
1701 Freiburg
Tel. : 079 366 33 73