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News
Bundesrat setzt Sportförderungsgesetz auf 1.10.2012 in Kraft
Bern, 23.05.2012 - Der Bundesrat hat die Ausführungsverordnung zum Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung genehmigt. Sie übernimmt in weiten Teilen die bewährten Inhalte des bisherigen Rechts und konkretisieren die neu geschaffenen Rechtsgrundlagen. Verordnung und Gesetz treten auf den 1. Oktober 2012 in Kraft.
Das Parlament hat am 17. Juni 2011 das Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung verabschiedet. Der Bundesrat beauftragte daraufhin das VBS, bei interessierten Kreisen eine Vernehmlassung über die Verordnungen zum Gesetz durchzuführen. Neben dem Entwurf der Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung wurden auch Entwürfe zu zwei weiteren Ausführungsverordnungen des VBS in die Vernehmlassung gegeben, um den Betroffenen ein Gesamtbild der beabsichtigten Regelung zu unterbreiten.
Die Hauptpunkte dieser Vorlage sind die folgenden:
- Jugend und Sport (J+S): Das bisherige Beitragssystem wird vereinfacht. Dem Grundsatz "Mehr Sportaktivität = höhere Beiträge" wird Rechnung getragen. Neu sind die Angebote für 5-10-jährige Kinder vollständig ins System von J+S integriert.
- Erwachsenensport (esa): An Stelle des bisherigen Seniorensports tritt das Förderprogramm Erwachsenensport esa. Der Bund subventioniert ausschliesslich die Kaderbildung.
- Nationales Sportanlagenkonzept (NASAK): Die Kriterien für die Subventionsberechtigung sind neu auf Verordnungsebene geregelt.
- Schulsport: Die Kompetenz verbleibt trotz grundsätzlicher Schulhoheit der Kantone beim Bund. Den Kantonen wird grösstmögliche Freiheit in der Umsetzung des Sportobligatoriums gewährt; gleichzeitig wird die Umsetzung im Rahmen eines Bildungsmonitorings regelmässig überprüft.
Es sind 89 Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf eingegangen, unter anderem von allen Kantonen. Die Verordnung wurde grundsätzlich von allen Vernehmlassungsteilnehmern begrüsst. Sie wurde in Kenntnisnahme der Eingaben überarbeitet.
Der Bundesrat hat beschlossen, das Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung samt der Ausführungsverordnung auf den 1. Oktober 2012 in Kraft zu setzen.
Adresse für Rückfragen:
Silvia Steidle
Sprecherin VBS
Tel. 031 324 50 86
www.news.admin.ch/message/index.html
