Prämienverbilligung

Der Staat gewährt Beiträge für die Verbilligung der Krankenversicherungsprämien. Versicherte oder Familien, deren anrechenbares Einkommen die vom Staatsrat festgesetzten Grenzen nicht erreicht, haben Anspruch auf eine Prämienverbilligung.

Gesuche sind an die Ausgleichskasse des Kantons Freiburg zu richten.