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Institutionen des Gesundheitswesens
Um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und zweckmässige, gute Pflegeleistungen sicherzustellen, sind die Schaffung, die Vergrösserung, der Umbau und der Betrieb jeder Institution des Gesundheitswesens der Bewilligung unterstellt.
Als Institutionen des Gesundheitswesens gelten Spitäler, Betagtenheime, Dienste für Hilfe und Pflege zu Hause, Laboratorien für medizinische Analysen und medizinisch-technische Institute, Ambulanzdienste, Zentren für die Forschung am Menschen, Einrichtungen für die Suchtbekämpfung, für Gesundheitsförderung und Prävention und die übrigen Sondereinrichtungen.
