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Hilfe und Pflege zu Hause
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Leistungen
Die Leistungen der Hilfe und Pflege zu Hause ermöglichen es kranken oder behinderten Personen und solchen, die der Unterstützung oder einer ständigen Überwachung bedürfen, so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung zu verbleiben.
Diese Leistungen umfassen hauptsächlich die Hilfe und die Pflege zu Hause sowie die Pauschalentschädigung.
Hilfe zu Hause
Die Leistungen der Hilfe zu Hause umfassen namentlich hauswirtschaftliche Arbeiten sowie erzieherische und soziale Aufgaben.
Die Tarife der Hilfe zu Hause werden auf Kantonsebene nach dem Einkommen und Vermögen der Patientinnen und Patienten festgesetzt und gehen in der Regel zu Lasten der Leistungsbezügerin/des Leistungsbezügers oder einer allfälligen Zusatzversicherung.
Pflege zu Hause
Die Pflegeleistungen umfassen namentlich :
- Abklärung, Anleitung und Beratung
Abklärung des Pflegebedarfs, Arzneimitteleinnahme, Gebrauch medizinischer Geräte, nötige Kontrollen - Untersuchung und Pflege
Blutdruck, Puls, Temperatur, Atmung, Gewicht, einfache Bestimmung des Zuckers im Blut und Urin, Entnahme von Untersuchungsmaterial für Laborzwecke, Verabreichung von Sauerstoff, Inhalationen, einfache Atemübungen, Absaugen, Einführen von Sonden und Kathetern, Massnahmen bei Hämo- oder Peritonealdialyse, Arzneimittelverabreichung durch Injektion oder Infusion, enterale oder perenterale Verabreichung von Nährlösungen, Überwachung von Infusionen, von Transfusionen, Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden, pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- oder Darmentleerung, Hilfe bei Medizinal-Teil- oder –Vollbädern, Anwendungen von Wickeln, Packungen und Fangopackungen - Grundpflege bei abhängigen Patientinnen/Patienten und Psychischkranken
Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe anziehen, Betten, Bewegungsübungen, Dekubitusprophylaxe, Behandlung von Schädigungen der Haut; Hilfe bei der Körper- und Mundpflege, beim Anziehen und Essen
Die ärztlich verschriebenen Leistungen werden grundsätzlich von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Die Tarife werden vertraglich zwischen den Krankenversicherern und dem kantonalen Dachverband der Dienste für Hilfe und Pflege zu Hause festgesetzt. Sie gelten auch für die Betreuung behinderter Personen.
Pauschalentschädigung
Die Pauschalentschädigung ist ein finanzieller Beitrag an Eltern und Nahestehende, die der hilflosen Person regelmässig erhebliche und dauernde Hilfe leisten, damit sie zu Hause leben kann.
Die Höhe der Pauschalentschädigung wird vom Staatsrat festgesetzt. Die Kriterien für ihre Erteilung bestimmen sich nach einer besonderen Reglementierung je nach Region. Gesuche müssen an die Bezirkskommissionen bei den betreffenden Oberämtern gerichtet werden.
Informations annexes
Identitätskarte
Gesetzliche Grundlagen
Gesetz über die Hilfe und Pflege zu Hause (HPflG)
Reglement über die Hilfe und Pflege zu Hause (HPflR)
Beschluss über die Tarife der Familienhilfe
Verordnung über die Höhe der Pauschalentschädigung im Bereich Hilfe und Pflege zu Hause
