Berufsausübungsbewilligung

Berufsausübungsbewilligung

Eine Berufsausübungsbewilligung benötigen Gesundheitsfachleute, die: 

  • selbständig, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung praktizieren; oder
  • unselbständig (angestellt), aber fachlich verantwortlich tätig sind*

      
* unselbständig, aber fachlich verantwortlich praktiziert, wer nicht unter Aufsicht und Verantwortung einer Berufskollegin oder eines Berufskollegen mit selbständiger Berufsausübung arbeitet.
Beispiele : die verantwortlichen Apotheker oder deren Stellvertreter, welche von einer Apothekerkette angestellt wurden;  Zahnärzte, die von einem zahnärztlichen Zentrum angestellt wurden;  Physiotherapeuten, die in einer Organisation der Physiotherapie tätig sind; oder allgemein jede Gesundheitsfachperson, die ihre  Praxis oder Offizin in Form einer juristischen Person führt und formell deren Angestellte ist.

 
Verzeichnis der bewilligungspflichtigen Berufe
 
Durch Anklicken des betreffenden Berufes können die detaillierten Informationen über das praktische Vorgehen zur Beantragung einer Berufsausübungsbewilligung abgerufen werden. Personen, die bereits eine Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung in einem anderen Kanton haben, profitieren von einem vereinfachten und vor allem kostenlosen Verfahren; beachten Sie dazu die zweite Seite des Informationsblattes.

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Bearbeitung der Gesuche

Bitte füllen Sie das Antragsformular sorgfältig und vollständig aus und vergessen Sie keine Belege. Vollständige Gesuche wird das Amt für Gesundheit (GesA) vorrangig und normalerweise innert 20 Tagen behandeln.