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ANERKANNTE AUSBILDUNGEN
Ausbildungsbeiträge werden für eine Vorbereitung auf eine Ausbildung gewährt, wenn diese nach der obligatorischen Schulzeit beginnt sowie auch für eine Ausbildung als solche oder eine Zusatzausbildung.
Dies sind:
- die Angebote des Kantons für eine berufliche Grundbildung und die Vorbereitung auf eine berufliche Grundbildung gemäss Artikel 12 des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 2002;
- die Vorbereitungskurs an einer öffentlichen Ausbildungsstätte;
- das obligatorische Praktikum, das für die Aufnahme der Ausbildung erforderlich ist;
Die Ausbildungen müssen zudem folgende Bedingungen erfüllen :
- Sie werden gemäss einem reglementierten Kursprogramm erteilt;
- Sie werden entweder in Vollzeit während mindestens sechs Monaten oder in Teilzeit bzw. in Ausbildungsmodulen absolviert und umfassen mindestens 600 Kurs- und Arbeitsstunden oder 20 ECTS-Kreditpunkte (European Credit Transfer System).
