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Einzelunternehmen

Gesetzliche Grundlage

· Definition: Art. 934 OR

· Firma (Art. 945 OR): Der Familienname des Inhabers muss (mit oder ohne Vorname) zwingend Bestandteil der Firma sein. Für weitere Details siehe Weisung des EHRA betreffend Firmen und Namen.
· Spezielle Bestimmungen: Art. 36 bis 39 HRegV
und: Art. 16 HRegV (Inhalt, Form und Sprache der Anmeldung), Art. 17 HRegV (Anmeldende Personen), Art. 18 HRegV (Unterschrift)

Achtung: Eintragung ist obligatorisch, falls der Bruttojahresumsatz 100'000 CHF übersteigt.

Erste Eintragung

Vorgehensweise:
· Mit der Geschäftstätigkeit begonnen haben.
· Über Räumlichkeiten im Kanton verfügen.
· Formular (siehe Downloads) ausfüllen, datieren und unterschrieben an uns schicken. Ihre Unterschrift muss durch einen Notar oder durch die Gerichtskanzlei beglaubigt worden sein. 
· ODER: Sich persönlich an unserem Schalter mit dem ausgefüllten Formular und einem gültigen Identitätsausweis (Pass oder ID) melden.

Hinweis:
Die Eintragung des Inhabers eines Einzelunternehmens ist unabhängig von allfällig einzuholenden polizeilichen Bewilligungen (Aufenthaltsbewilligung, Patente, etc.). Es liegt darum in der Verantwortung des Inhabers die spezialgesetzlichen Voraussetzungen zum Betrieb des Unternehmens zu erfüllen.

Änderung

Vorgehensweise:
· Verfassen und Zustellen eines unterschriebenen und datierten Briefes, in dem der Begriff «Anmeldung der Eintragung» steht
· Oder sich mit einem gültigen Identitätsausweis (Pass oder ID) an unserem Schalter melden

Muster einer Anmeldung:
Wohnsitzwechsel (in der gleichen Gemeinde)
Antrag mit Angabe von: «Neuer Wohnsitz : Strasse…, Hausnummer..., Postleitzahl..., Name der Gemeinde...»

Wohnsitzwechsel (in eine andere Gemeinde)
Antrag mit Angabe von: «Sitz übertragen nach…, Neuer Wohnsitz: Strasse…, Hausnummer..., Postleitzahl..., Name der Gemeinde...»

> Der Name des neuen Sitzes muss mit einer politischen Gemeinde übereinstimmen.
> Falls der private Wohnsitz des Inhabers wechselt, muss dies auch angezeigt werden.

Übertragung der Unterschrift oder der Prokura an einen Dritten
Antrag mit Angabe von: «Einzel-/Kollektiv- Unterschrift/Prokura zu 2, zu 3 (wählen) ist übertragen dem ...X... mit Heimat in ...und Wohnort in ...übertragen».

> Auch vom neuen Vertreter zu unterzeichnen.
> Der neue Vertreter muss seine Unterschrift beglaubigen lassen (siehe Rubrik FAQ).
> Der Unterschied zwischen einer Unterschrift und einer Prokura besteht lediglich in der Tatsache, dass ein Prokurist ohne spezielle Vollmacht keine Immobilien veräussern oder belasten kann.

Löschung einer Unterschrift oder einer Prokura
· Antrag mit Angabe: «Die Unterschrift/Prokura des ...X... mit Heimat in ...und Wohnort in ....ist gelöscht/aufgehoben».
· Oder sich persönlich bei unserem Schalter mit einem gültigen Identitätsausweis (Pass oder ID) anmelden.

Änderung der persönlichen Angaben (Wohnsitz, Familienname, Heimatort, etc.)
· Antrag mit Angabe der eingetretenen Änderungen.

> Kann nur von der betroffenen Person unterzeichnet werden.

Löschung

Vorgehensweise:
· Ausfüllen und Zustellen des Anmeldeformulars (siehe Downloads).
· ODER: Verfassen eines «Löschungsantrags» mit dem Vermerk «Das Einzelunternehmen ist in Folge der Beendigung der Geschäftsaktivitäten zu löschen». Datieren, unterschreiben und an uns schicken.
· ODER: Sich mit einem gültigen Identitätsausweis (Pass oder ID) an unserem Schalter melden.

Achtung: Bitte geben Sie uns das genaue Datum der Löschung an. Falls Sie Ihre Gesellschaft auf ein genaues Datum hin löschen lassen wollen, sind Sie dafür verantwortlich, dass uns Ihr Antrag rechtzeitig (=spätestens am Vortag) zukommt. Bitte beachten Sie zudem, dass wir keine rückwirkenden Löschungen vornehmen können!

Hinweis:
Im Todesfall des Inhabers kann ein Erbe (unter Vorweisen des Erbenzertifikats) ein Löschungsbegehren stellen.