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Änderungen der Handelsregisterverordnung
Die geänderte Handelsregisterverordnung tritt per 1.1.2012 in Kraft
Eintragungen im Dezember 2011
Zu jedem Jahresende häufen sich die Eintragungsgesuche beim Handelsregisteramt und führen zu längeren Bearbeitungszeiten.
Das Amtsblatt erscheint in neuer Aufmachung und im Internet
Heute erscheint das Amtsblatt (ABl) des Kantons Freiburg erstmals in seiner neuen Form. Die Leserinnen und Leser haben heute Morgen ein Blatt entdeckt, dessen Inhalt verfeinert und dessen Äusseres dem neuen Erscheinungsbild des Staates Freiburg angepasst wurde. Neu ist das Amtsblatt auch im Internet verfügbar.
Eintragungen im Dezember 2010
Zu jedem Jahresende häufen sich die Eintragungsgesuche beim Handelsregisteramt und führen zu längeren Bearbeitungszeiten.
Revisionspflicht für die GmbH
Seit dem 1.1.2008 muss die GmbH über eine zugelassene Revisionsstelle verfügen, sie kann aber auch den Verzicht auf dieselbe erklären ("opting-out"). In beiden Fällen ist ein Eintrag im Handelsregister von Gesetzes wegen vorgeschrieben.
BAMG: Der Entwurf wurde an den Grossen Rat weitergeleitet
Der Staatsrat hat in seiner Sitzung vom 20. April 2010 den Gesetzesentwurf über di Beschäftigung und den Arbeitsmarkt angenommen un an den Grossen Rat weitergeleitet.
Aktiengesellschaft und Genossenschaft - Firma
Anpassung der Firma bis zum 31.12.2009 durch Anfügen der Rechtsform.
Warnung: nach Ihrem Eintrag in das Handelsregister
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihnen nach Ihrem Eintrag in das Handelsregister des Kantons Freiburg möglicherweise private Verlagshäuser Angebote zum Antrag in vermeintliche Handelsregister anbieten werden. Bitte beachten Sie, dass von Gesetzes wegen einzig der Eintrag im kantonalen Handelsregister zwingend ist. Der Eintrag in ein privates Register ist rein fakultativ und die betreffenden Gebühren müssen nur beglichen werden, falls Sie den betreffenden Eintrag bestellt haben.
