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Sonderschulen | Erziehungsheime | Professionelle Pflegefamilien | Medizinisch-therapeutische Institutionen
Einrichtungen für minderjährige Personen - Professionelle Pflegefamilien
Allgemeine Informationen
Die Freiburger Gesetzgebung anerkennt seit 2005 die professionellen Pflegefamilien. Diese zwischen Familie und Heim angesiedelte Betreuungsform ergänzt das Angebot an Aufnahmemöglichkeiten im Kanton. Sie wendet sich vor allem an Kinder, die wegen ihrer familiären und/oder sozialen Situation einer intensiven erzieherischen Betreuung bedürfen.
Anerkennung
Die professionellen Pflegefamilien unterstehen der Bundesverordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption sowie der Freiburger Gesetzgebung für Hilfe an Sonderheime.
Die Anerkennungsbedingungen werden von der Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) festgesetzt. So muss mindestens einer der beiden Pflegeelternteile sozialpädagogisch ausgebildet sein beziehungsweise eine anerkannte Erfahrung in diesem Bereich ausweisen können. Die Pflegefamilie muss auch so weit wie möglich die Herkunftsfamilie des jeweiligen Kindes in die Betreuung einbeziehen. Die professionelle Pflegefamilie muss mindestens drei Kinder aufnehmen können, die zwischen 0 und 15 Jahre alt oder noch schulpflichtig sind.
Unterbringungen
Die Unterbringungen werden von den Zivil- oder Strafbeörden angeordnet und vom Jugendamt (JA) organisiert.
Für Informationen über die professionellen Pflegefamilien des Kantons Freiburg konsultieren Sie bitte die Liste der Freiburgischen Sondereinrichtungen für minderjährige Personen.
Finanzierung
Das Betriebsdefizit der professionellen Pflegefamilien wird derzeit zu 45% vom Kanton und zu 55% von den Gemeinden übernommen, entsprechend dem Gesetz für Hilfe an Sonderheime für Behinderte oder Schwererziehbare und dessen Ausführungsreglement.
Die gesetzliche Vertretung der oder des untergebrachten Minderjährigen muss sich nach Artikel 1 Abs. 1 und 3 des Beschlusses vom 19. Dezember 2000 über die Kostenbeteiligung der in Sonderheimen untergebrachten Personen an den Kosten des Aufenthalts beteiligen.
Download
-
Liste der Freiburgischen Sondereinrichtungen für minderjährige Personen
PDF (29 kb)
Informations annexes
Identitätskarte
- Sozialvorsorgeamt SVA
- Route des Cliniques 17
- Postfach
- 1701 Freiburg
- Lageplan
- T +41 26 305 29 68
- F +41 26 305 29 54
- Kontakt
- Öffnungszeiten
- Montag - Freitag
- 08:00 - 11:30
- 14:00 - 17:00
- Vor Feiertagen
- 16:00
Download
- Liste der Freiburgischen Sondereinrichtungen für minderjährige Personen PDF (29 kb)
