Einrichtungen für minderjährige Personen- Medizinisch-therapeutische Institutionen

Allgemeine Informationen

Die medizinisch-therapeutischen Einrichtungen für Minderjährige bieten die folgenden Leistungen:

  • Das therapeutische Tageszentrum (CTJ) betreut Kinder mit psychischen Störungen und stellt ihre Behandlung und Schulbildung sicher.
     
  • Das Zentrum für physiotherapeutische und ergotherapeutische Behandlung (CTTS) bietet Leistungen für Minderjährige, die im Buissonnets untergebracht sind, sowie für zu Hause lebende Kinder.

Für Informationen über die medizinisch-therapeutischen Einrichtungen des Kantons Freiburg konsultieren Sie bitte die Liste der Freiburgischen Sondereinrichtungen für minderjährige Personen.

Zugang zu den Leistungen

Der Zugang zu den Leistungen des CTJ setzt ein ärztliches Gutachten und die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung sowie der Schulbehörden voraus.

Die Leistungen des CTTS werden auf ein ärztliches Gutachten hin erteilt.
 

Finanzierung

Das Betriebsdefizit der medizinisch-therapeutischen Einrichtungen für Minderjährige wird derzeit zu 45% vom Kanton und zu 55% von den Gemeinden übernommen, entsprechend dem Gesetz für Hilfe an Sonderheime für Behinderte oder Schwererziehbare und dessen Ausführungsreglement.

Ihre Leistungen werden von der Invalidenversicherung (IV) und/oder den Krankenkassen finanziert.

Ausserdem muss sich die gesetzliche Vertretung des im CTJ untergebrachten Kindes nach Artikel 1 des Beschlusses vom 19. Dezember 2000 über die Kostenbeteiligung der in Sonderheimen untergebrachten Personen an den Kosten des Aufenthalts beteiligen.

Download

  • Liste der Freiburgischen Sondereinrichtungen für minderjährige Personen

    PDF (29 kb)