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Einrichtungen für minderjährige Personen - Erziehungsheime
Allgemeine Informationen
Erziehungsheime sind Einrichtungen für die Aufnahme Minderjähriger, die erzieherischer Massnahmen bedürfen. Ausnahmsweise können auch junge Erwachsene für erzieherische Massnahmen aufgenommen werden, insbesondere wenn es sich um eine junge Mutter handelt, die mit ihrem Kind untergebracht wird.
Unterbringungen
Die Unterbringungen werden von den Zivil- oder Strafbehörden angeordnet und vom Jugendamt (JA) organisiert.
Für Informationen über die Erziehungsheime des Kantons Freiburg konsultieren Sie bitte die Liste der Freiburgischen Sondereinrichtungen für minderjährige Personen.
Finanzierung
Der Bund richtet den anerkannten Erziehungsheimen Betriebskostenbeiträge nach der Verordnung vom 21. November 2007 über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMV) aus. Er gewährt auch Bausubventionen.
Das Betriebsdefizit der Erziehungsheime wird derzeit zu 45% vom Kanton und zu 55% von den Gemeinden übernommen, entsprechend dem Gesetz für Hilfe an Sonderheime für Behinderte oder Schwererziehbare und dessen Ausführungsreglement.
Die gesetzliche Vertretung der oder des untergebrachten Minderjährigen muss sich nach Artikel 1 Abs. 1 und 3 des Beschlusses vom 19. Dezember 2000 über die Kostenbeteiligung der in Sonderheimen untergebrachten Personen an den Kosten des Aufenthalts beteiligen.
Download
-
Liste der Freiburgischen Sondereinrichtungen für minderjährige Personen
PDF (29 kb)
Informations annexes
Identitätskarte
- Sozialvorsorgeamt SVA
- Route des Cliniques 17
- Postfach
- 1701 Freiburg
- Lageplan
- T +41 26 305 29 68
- F +41 26 305 29 54
- Kontakt
- Öffnungszeiten
- Montag - Freitag
- 08:00 - 11:30
- 14:00 - 17:00
- Vor Feiertagen
- 16:00
Download
- Liste der Freiburgischen Sondereinrichtungen für minderjährige Personen PDF (29 kb)
