Einrichtungen für erwachsene Personen - Suchtprobleme

Allgemeine Informationen

Diese Einrichtungen nehmen in der Regel suchtkranke Personen auf (Alkohol, Drogen).

Unterbringungen

Im Allgemeinen erfolgen die Unterbringungen auf Stellungnahme bzw. Empfehlung der Sozialdienste oder anderer Fachstellen (Kantonsarztamt, Psychosozialdienst, Fachstelle für Abhängigkeit).

Die Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) kann das Gutachten qualifizierter Personen verlangen, wenn sie ein Gesuch um Unterbringung ausserhalb des Kantons erhält.

Für Informationen über die Sondereinrichtungen des Kantons Freiburg konsultieren Sie bitte die Liste der Freiburgischen Sondereinrichtungen für erwachsene Personen.


Finanzierung

Das Betriebsdefizit der Erwachseneneinrichtungen wird derzeit zu 45% vom Kanton und zu 55% von den Gemeinden übernommen, entsprechend dem Gesetz für Hilfe an Sonderheime für Behinderte oder Schwererziehbare, dessen Ausführungsreglement und dem Beschluss vom 19. Dezember 2000.

Nach dem Beschluss vom 19. Dezember 2000 über die Kostenbeteiligung der in Sonderheimen untergebrachten Personen muss sich die in einer Einrichtung untergebrachte Person an den Kosten ihres Aufenthalts im Heim oder in einer geschützten Wohnung, an den Mahlzeitenkosten sowie den Kosten der Betreuung in einer Werkstätte beteiligen.

Download

  • Liste der Freiburgischen Sondereinrichtungen für erwachsene Personen

    PDF (23 kb)