Kontext

Die demografische Entwicklung im Kanton Freiburg wie auch schweizweit geht in Richtung einer starken Zunahme des Bevölkerungsanteils der mindestens 65-Jährigen. Die Verlängerung der Lebenserwartung ist ein positives Faktum in unserer Gesellschaft, sie bedingt aber auch ein planvolles Handeln und eine echte Strategie gegenüber den Herausforderungen, die künftig auf uns zukommen. Der Staat sowie die verschiedenen Regierungsebenen, die öffentlichen, halböffentlichen und privaten Leistungserbringer, die Familien und die älteren Menschen haben in dieser Perspektive eine Rolle zu spielen.


Kantonsverfassung und Postulat

Nach Artikel 35 der Kantonsverfassung gilt : « Ältere Menschen haben Anspruch auf Mitwirkung, Autonomie, Lebensqualität und Achtung ihrer Persönlichkeit ». Dieser Verfassungsauftrag stellt für den Kanton eine einmalige Gelegenheit dar, in enger Zusammenarbeit mit allen betroffenen Partnern und Kreisen das vom Postulat Weber-Gobet und Thomet (Postulat Nr. 295.05) verlangte Gesamtkonzept und die Gesetzgebungsgrundsätze der künftigen Alterspolitik zu erarbeiten.


Bericht über eine umfassende Alterspolitik

Der Bericht Nr. 89 des Staatsrats an den Grossen Rat diente dazu, die Umrisse einer Gesamtpolitik zugunsten älterer Menschen zu skizzieren. Der Gesamtkontext, in den sich die Umsetzung dieser Politik einfügen wird, wird darin aufgezeigt, und er enthält einen Überblick über die Hauptgebiete und –leistungen, welche ältere Menschen betreffen. Ferner enthält der Bericht eine Gesamtbilanz über die Mängel des heutigen Systems und einige Überlegungen zu deren Behebung.


Entwurf des Gesamtkonzepts zugunsten älterer Menschen

Die Umsetzung einer solchen Politik erfordert zuallererst die Festlegung der Ziele, die man erreichen will; erst dann kann man die operationellen Massnahmen ins Auge fassen. Demzufolge bedarf es eines Projekts, das alle öffentlichen und privaten Akteure einbezieht, die zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen älterer Menschen beitragen können. Hierfür müssen die vielfachen Bedürfnisse, Wertsysteme, Lebensstile und Erwartungen der älteren Menschen berücksichtigt werden. Die künftige Politik in diesem Bereich muss gesamthaft angegangen werden, denn es handelt sich um ein gesamthaftes gesellschaftliches Faktum. Das Projekt zielt auch darauf hin, eine gewisse Anzahl von Massnahmen zu bestimmen, die für die Erreichung der in der Verfassung festgesetzten Ziele als vorrangig erachtet werden.

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  • Nr. 295.05 Postulat Marie-Thérèse Weber-Gobet / René Thomet - Bericht über eine umfassende Politik zugunsten Betagter

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  • BERICHT Nr. 89 des Staatsrats an den Grossen Rat zum Postulat Nr. 295.05 Marie-Thérèse Weber-Gobet/René Thomet über eine umfassende Politik zugunsten Betagter

    PDF (403 kb)
  • Senior+: Bericht "Bestandesaufnahme"

    PDF (1339 kb)