Pflegeheime für betagte Personen: Voraussetzungen

Die Voraussetzungen der Aufnahme für einen Langzeit- oder Kurzaufenthalt im Pflegeheim sind:

Langzeitaufenthalt (unbefristete Dauer):

  • Es muss ein Arztzeugnis vorliegen, mit dem die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bescheinigt, dass die betreffende Person der ständigen Pflege und Betreuung bedarf und dass die Ressourcen der Hilfe und Pflege zu Hause diesem Bedarf nicht entsprechen können.

  • Grundsätzlich muss sich die Person im AHV-Alter befinden. Eine Abweichung von dieser Regel kann vom Kantonsarztamt bewilligt werden, wenn es keine anderen Möglichkeiten für die Betreuung der Person gibt.


Kurzaufenthalt (maximal 3 Monate):

  • Eine Aufnahme ist möglich, unabhängig davon, ob die betagte Person Pflege braucht oder nicht. Das Pflegeheim entscheidet je nach den Möglichkeiten über die Aufnahme und ermittelt in der ersten Aufenthaltswoche den Pflegebedarfsgrad der Person. Diese legt ein Arztzeugnis vor, wenn das Pflegeheim zum Schluss kommt, dass sie der Pflege bedarf.

  • Grundsätzlich muss sich die Person im AHV-Alter befinden. Eine Abweichung von dieser Regel kann vom Kantonsarztamt bewilligt werden, wenn es keine anderen Möglichkeiten für die Betreuung der Person gibt.