Pflegeheime für betagte Personen

Die Pflegeheime dienen der Betreuung betagter Menschen, deren Gesundheitszustand Krankenpflege und eine ständige Überwachung erfordert. Sie sind auch Lebensstätten, die Leistungen sozialer Art, Unterkunft und Beschäftigung anbieten.

Für Informationen über die Pflegeheime konsultieren Sie bitte die Liste der Pflegeheime für betagte Personen.


Gesetzlicher Rahmen

 
Das Gesetz über die Pflegeheime für Betagte (PflHG) und dessen Ausführungsreglement (PflHR) regeln die Finanzierung der Pflegeheime und ihre Aufträge. Das Pflegeheim ist auch dem Gesundheitsgesetz und dessen Verordnung über die Pflegeleistungserbringer (PLV) unterstellt, dem Gesetz über die Krankenversicherung und dem Beschluss des Staatsrats vom 4. Dezember 2001 über die Beurteilung des Pflege- und Betreuungsbedarfs.


Rolle der Gemeinwesen

Rolle des Staates:

  • Pflegeheimplanung;
     
  • Anerkennung der Heime;
     
  • Aufsicht über die medizinische und Pflegetätigkeit der Heime;
     
  • Prüfung des Voranschlags jedes Heims und Festsetzung des Betreuungspreises;
     
  • Für jede im Heim lebende Person Berechnung des Anspruchs auf die Beteiligung der öffentlichen Hand an den Betreuungskosten;
     
  • Ausrichtung der Beteiligungen der öffentlichen Hand an den Betreuungskosten an die Heime.


Rolle der Gemeinden:

  • Bereitstellung der nötigen Plätze für die Pflegeheimbetreuung betagter Personen (Deckung der Betriebskostenüberschüsse);
     
  • Übernahme der Finanzierungskosten.