Die Modalitäten der Anwendung der Bundesvorschriften über Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern, die auf den folgenden Seiten ausgeführt werden, sind nur für den Kanton Freiburg gültig.
Ausländische/r Staatsbürger/in, an wen muss ich mich wenden
Sie sind Angehöriger eines EU/EFTA-Staates
(Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Fürstenturm Liechtenstein, Rumänien, Schweden, Spanien, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern) (EG-27/EFTA)
Sie sind Staatsangehöriger eines Drittstaates
(Andere Länder)
Sie möchten jemanden in die Schweiz einladen
Schweizerische Reisedokumente für ausländische Personen
