Navigation principale.
Ausländische/r Staatsbürger/in, an wen muss ich mich wenden?
- Wenn ich für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten aus dem Ausland oder aus einem anderen Kanton in den Kanton Freiburg ziehe und EU/EFTA-Bürger/in bin
- Wenn ich für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten aus dem Ausland oder aus einem anderen Kanton in den Kanton Freiburg ziehe und nicht EU/EFTA-Bürger/in bin
- Wenn ich die Wohngemeinde wechsle
- Wenn ich meine Adresse innerhalb meiner Wohngemeinde ändere
- Ich benötige eine Wohnsitzbestätigung
- Wenn ich die Schweiz definitiv verlasse
- Ich will meine Aufenthaltsbewilligung verlängern und ich bin EU/EFTA-Staatsbürger/in
- Ich will meine Aufenthaltsbewilligung verlängern und ich bin nicht EU/EFTA-Staatsbürger/in
- Führerausweis und Fahrzeugausweis
