Navigation principale.
Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
Bei Ihrer Ankunft in der Schweiz müssen Sie sich bei unserem Amt anmelden.
Dem Antrag beizulegen sind:
- das Formular Ankunftserklärung und Aufenthaltsbewilligungsgesuch ausgefüllt und unterschrieben
- 2 Passfotos
- Kopie Ihres Reisepasses oder Ihrer Identitätskarte
- ein Nachweis einer selbständigen Erwerbstätigkeit (Mietvertrag eines Geschäftslokals, eine Bestätigung der SUVA und der Ausgleichskasse, Beibringung von buchhalterischen Unterlagen, Nachweis eines ausreichenden und regelmässigen Einkommens, ein auf 3 Jahre befristeter Geschäftsplan)
Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen und auf jeden Fall vor Ihrer selbständigen Arbeitsaufnahme erfolgen.
Sie erhalten eine Aufenthaltsbewilligung Ausländerausweis B EG/EFTA mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren.
