Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit

Bei Ihrer Ankunft in der Schweiz müssen Sie sich bei unserem Amt anmelden.

Dem Antrag beizulegen sind:

  • das Formular Ankunftserklärung und Aufenthaltsbewilligungsgesuch ausgefüllt und unterschrieben
  • 2 Passfotos
  • Kopie Ihres Reisepasses oder Ihrer Identitätskarte
  • ein Nachweis einer selbständigen Erwerbstätigkeit (Mietvertrag eines Geschäftslokals, eine Bestätigung der SUVA und der Ausgleichskasse, Beibringung von buchhalterischen Unterlagen, Nachweis eines ausreichenden und regelmässigen Einkommens, ein auf 3 Jahre befristeter Geschäftsplan)

Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen und auf jeden Fall vor Ihrer selbständigen Arbeitsaufnahme erfolgen.

Sie erhalten eine Aufenthaltsbewilligung Ausländerausweis B EG/EFTA mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren.