Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit

Bei Ihrer Ankunft in der Schweiz müssen Sie sich bei unserem Amt anmelden.

Dem Antrag beizulegen sind :

Diese Anmeldung hat innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft zu erfolgen.

Sind die Bedingungen für einen Aufenthalt erfüllt, erhalten Sie eine Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis L EG/EFTA), sofern die Aufenthaltsdauer nicht länger als ein Jahr beträt, bei einer längeren Aufenthaltsdauer wird eine Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis L EG/EFTA) mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren ausgestellt.