Ausweis C

Sind Sie Staatsangehöriger von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, dem Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Portugal, Spanien und Schweden erhalten Sie die Niederlassungsbewilligung nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von 5 Jahren in der Schweiz.

Der Antrag für eine Niederlassungsbewilligung muss unserem Amt gesendet werden.

Staatsangehörige anderer Staaten können die Niederlassungsbewilligung grundsätzlich nach einem ordnungsgemässen Aufenthalt von 10 Jahren  beantragen. Die letzten 5 Jahre müssen Sie ununterbrochen im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung gewesen sein.

Der Antrag für eine Niederlassungsbewilligung muss unserem Amt mit folgenden Beilagen gesendet werden:

Für die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung werden vorübergehende Aufenthalte in der Schweiz wie Kurzaufenthalte sowie Aufenthalte für medizinische Behandlungen grundsätzlich nicht angerechnet.