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Auftrag des Amtes für Gewerbepolizei
Das Amt für Gewerbepolizei wirkt mit bei der Erteilung von Bewilligungen und bei der Kontrolle von geschäftlichen Tätigkeiten, für die nicht eine vollständige Handlungsfreiheit gilt. Es ist insbesondere tätig im Bereich der öffentlichen Gaststätten, des Verkaufs von alkoholhaltigen Getränken, der Spielapparate, der Lotterien, des Filmwesens, des Reisendengewerbes und der Kollekten . Es verfügt des Weiteren über eine Aufsichtsbefugnis in Sachen Preisangaben, im Messwesen und hinsichtlich der Öffnungszeiten der Geschäfte.
Organisation des Amtes
Das Amt für Gewerbepolizei ist der Sicherheits- und Justizdirektion unterstellt.
Es umfasst einen Dienstchef, eine Adjunktin, einen Verwaltungssachbearbeiter, eine Sekretärin und zwei kaufmännische Lernende. Es verfügt ausserdem über zwei Eichmeister, die sich mit Kontrollen im Messwesen befassen.
Historischer Rückblick
Am 16. Januar 1804 wurde erstmals ein kantonales Gesetz zur Bekämpfung der mit dem Hausier- und Wandergewerbe sowie dem Kurzwarenhandel aufgetretenen zahlreichen Missbräuche, ohne diese Art von Gewerbe dermassen einzuschränken, dass die Industriefreiheit beeinträchtigt ist, angenommen. Darin war bereits die Rede von Patenten, die dazumal vom Kleinen Rat erteilt wurden. 1940 wurde diese Kompetenz, die bis anhin in den Zuständigkeitsbereich der Zentralpolizei gefallen war, dem freiburgischen Patentamt übertragen, währenddessen die Oberämter diese Aufgabe in den Bezirken übernahmen. Seit 1959 ist dieser Tätigkeitsbereich dem kantonalen Patentamt vorbehalten. Während im Laufe der Jahre verschiedene neue Bereiche aus verschiedenen reglementierten beruflichen Tätigkeiten hinzugekommen waren, hat dieses Amt mehrmals den Namen gewechselt und schliesslich im Jahr 2003 die Bezeichnung Amt für Gewerbepolizei erhalten.
News
Das Gesetz über die öffentlichen Gaststätten soll einen angemessenen rechtlichen Rahmen bieten für neue Verhaltensweisen der Kundschaft sowie Missbrauch und Störungen vorbeugen
Die Sicherheits- und Justizdirektion gibt den Vorentwurf zur Revision des Gesetzes über die öffentlichen Gaststätten in die Vernehmlassung. Das Ziel ist, einen angemesseneren rechtlichen Rahmen zu schaffen für die neuen Verhaltensweisen der Kundschaft, die angebotenen Veranstaltungen der Betriebe besser zu regeln und die Prävention gegen übermässigen Alkoholkonsum, insbesondere durch die Jungen, zu verbessern. Ausserdem soll effizienter gegen Lärmbelästigungen, Beschädigungen und Gewalttätigkeiten vorgegangen werden können.
Neue Seiten
Das Amt für Gewerbepolizei hat zwei neue Seiten aufgeschaltet, zum einen die Öffnungszeiten der Geschäfte und zum anderen die gesetzliche Metrologie.
Ausübung der Prostitution
Am 1. Januar 2011 treten das Gesetz vom 17. März 2010 über die Ausübung der Prostitution und seine Vollzugsverordnung vom 23. November 2010 in Kraft.
