News
Euro 2012
Aussergewöhnliche Öffnungszeiten in den öffentlichen Gaststätten
Das Gesetz über die öffentlichen Gaststätten soll einen angemessenen rechtlichen Rahmen bieten für neue Verhaltensweisen der Kundschaft sowie Missbrauch und Störungen vorbeugen
Die Sicherheits- und Justizdirektion gibt den Vorentwurf zur Revision des Gesetzes über die öffentlichen Gaststätten in die Vernehmlassung. Das Ziel ist, einen angemesseneren rechtlichen Rahmen zu schaffen für die neuen Verhaltensweisen der Kundschaft, die angebotenen Veranstaltungen der Betriebe besser zu regeln und die Prävention gegen übermässigen Alkoholkonsum, insbesondere durch die Jungen, zu verbessern. Ausserdem soll effizienter gegen Lärmbelästigungen, Beschädigungen und Gewalttätigkeiten vorgegangen werden können.
Neue Seiten
Das Amt für Gewerbepolizei hat zwei neue Seiten aufgeschaltet, zum einen die Öffnungszeiten der Geschäfte und zum anderen die gesetzliche Metrologie.
Ausübung der Prostitution
Am 1. Januar 2011 treten das Gesetz vom 17. März 2010 über die Ausübung der Prostitution und seine Vollzugsverordnung vom 23. November 2010 in Kraft.
Die Internetsites des Staates werden erneuert
Seit heute Morgen strahlen das Portal des Staates Freiburg und die 73 Internetsites der Kantonsverwaltung im Glanz des neuen Corporate Designs des Staates. Nicht nur das Erscheinungsbild, sondern die ganze Internetplattform wurde erneuert. Diese weist zudem verschiedene neue Funktionen auf: vereinfachte URL-Adressen, Spezialversion für Mobiltelefone, RSS-Fluss für sämtliche News. Besondere Massnahmen wurden getroffen, um Sehbehinderten und Blinden den Zugang zu den Internetsites des Staates zu ermöglichen. Und schliesslich wurde die thematische Suche verbessert.
Noch immer können Freiburger Jugendliche unter 16 Jahren Zigaretten kaufen
Aus den Testkäufen, welche die Fachstelle Tabakprävention Freiburg (CIPRET) und Sucht Info Schweiz letzten Herbst durchgeführt haben, geht hervor, dass unter 16-Jährige Freiburgerinnen und Freiburger in den hiesigen Geschäften problemlos Zigaretten kaufen können. Der Kanton kündet zusätzliche Massnahmen für eine bessere Anwendung der seit Januar 2009 geltenden Gesetzesbestimmungen an.
Passivrauchen: Inkrafttreten der Bundesgesetzgebung und Auffrischung der Richtlinien des Kantons Freiburg
Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, das am 1. Mai in Kraft tritt, sieht ein Rauchverbot in den öffentlichen zugänglichen Räumen sowie in den privaten Unternehmen vor. Der Kanton Freiburg hat das Rauchverbot in den öffentlichen Räumen und Gaststätten bereits im 2009 eingeführt. Kantonale Richtlinien für Privatunternehmen werden derzeit ausgearbeitet. In der Zwischenzeit sind die eidgenössischen Richtlinien anzuwenden.
