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FAQ
Wie viele Stunden pro Woche arbeiten die Beamtinnen und Beamten des Kantons Freiburg?
Nach dem Reglement über die Arbeiszeit beträgt die Arbeitszeit für eine Vollzeitstelle 42 Stunden pro Woche (mit Ausnahme der Unterrichtenden, für die besondere Arbeitszeiten gelten). Dabei sind bei gleitender Arbeitszeit bestimmte Blockzeiten festgelegt (8.30 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr).
Wie werden beim Staat Freiburg die Gehälter berechnet (Teuerungsausgleich usw.)?
Alle Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staates werden anhand einer Tabelle berechnet, die die ausgeübte Funktion mit den Dienstjahren in Beziehung bringt (Gehaltsskala).
Die Rückreise aus meinen Winterferien war wegen der Schneemassen unmöglich, und ich konnte die Arbeit erst am Mittwoch statt am Montag wieder aufnehmen. Wie muss ich diese beiden zusätzlichen Urlaubstage kompensieren? Werden sie von meinem Arbeitgeber übernommen?
Die Gehaltszahlung bei Verhinderung des Arbeitnehmers ist in Art. 324a OR begründet. Damit das Gehalt entrichtet wird, muss die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer aus Gründen, die in ihrer oder seiner Person liegen, und ohne eigenes Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert sein.
Ist sie oder er an der Arbeitsleistung verhindert, weil wegen Lawinenniedergangs die Strasse zwischen dem Ferienort und dem Wohnort blockiert ist und er deshalb nicht heimkehren kann, so ist dies zwar nicht selbst verschuldet, die Verhinderung ist aber auch nicht auf Gründe zurückzuführen, die in ihrer oder seiner Person liegen.
Deshalb wird für diese Verhinderung an der Arbeitsleistung kein Gehalt gezahlt.
Ich suche eine Stelle und möchte mich beim Staat Freiburg bewerben. Wie muss ich dabei vorgehen?
Sie können auf eine Stellenanzeige antworten oder eine Spontanbewerbung starten. Die Stelleninserate werden im Amtsblatt und in den Tageszeitungen des Kantons Freiburg veröffentlicht, manchmal auch in anderen Zeitungen. Spontanbewerbungen sind an das Amt für Personal und Organisation, Rue Joseph-Piller 13, 1700 Freiburg zu richten, mit einem Bewerbungsschreiben, in dem Sie angeben sollten, was für eine Art von Stelle Sie suchen, mit einem Lebenslauf und sonstigen Unterlagen, die für einen Arbeitgeber von Interesse sein könnten.
Informations annexes
Identitätskarte
- Amt für Personal und Organisation POA
- Rue Joseph-Piller 13
- Postfach
- 1701 Freiburg
- Lageplan
- T +41 26 305 32 52
- F +41 26 305 32 49
- Kontakt
Download
- Staat Freiburg Personalinformation für das Jahr 2012 PDF (256 kb)
