Interinstitutionelle Zusammenarbeit

Eine stetig wachsende Zahl von Personen ist gleichzeitig mit Arbeitslosigkeit und mit gesundheitlichen und sozialen Problemen konfrontiert, was ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt erschwert, sie in eine prekäre Situation versetzt und mit sozialem Ausschluss bedroht. Um diesen Personen zu helfen, hat der Kanton Freiburg eine interinstitutionelle Zusammenarbeit eingeführt.

Konkret bedeutet dies, dass die regionalen Arbeitsvermittlungszentren, die IV-Stelle und die regionalen Sozialdienste zusammenarbeiten und ihre Anstrengungen um eine rasche und dauerhafte Eingliederung der betroffenen Personen in den Arbeitsmarkt koordinieren.

  • Die IZZ im Kanton Freiburg
  • Die kantonale IIZ-Kommission
  • Kontaktperson

Die IZZ im Kanton Freiburg
Die Leistungsempfängerinnen und –empfänger werden nicht mehr zwischen den Einrichtungen hin- und hergeschoben. Stattdessen beugen sich die Spezialisten gemeinsam über jeden Einzelfall, um die Situation abzuklären und nach einer geeigneten Lösung für die berufliche und soziale Wiedereingliederung zu finden. Die IIZ ist ein Instrument zur Lösung konkreter Probleme, indem sie die Koordination über die ganze Dauer der Betreuung verbessert, das heisst von der Abklärung der Situation bis zur Integration in den Arbeitsmarkt.

Die kantonale IIZ-Kommission
Der Freiburger Staatsrat hat eine ständige kantonale Kommission für die interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) eingesetzt. Diese besteht seit April 2002. Ihre Aufgabe ist es, wie von der Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) empfohlen wurde, die IIZ auf kantonaler Ebene zu organisieren.

Kontaktperson
Weitere Informationen über das Projekt für die interinstitutionelle Zusammenarbeit im Kanton Freiburg erteilt Ihnen:

IIZ-Koordinator: Nicolas Dietrich, nicolas.dietrich@fr.ch, T 026 305 52 25.