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Plan zur Wiederankurbelung
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Eine Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit stellt ein Risiko für alle Stellensuchenden dar. Eine allzu lange Krankheit kann dazu führen, dass Sie keine Arbeitslosentaggelder mehr erhalten. Versichern Sie sich! Der Staat kann Sie finanziell unterstützen.
Schliessen Sie eine private Erwerbsausfallversicherung bei Krankheit ab. Der Staat kann 60% Ihrer Versicherungsprämie übernehmen. Falls Sie unterhaltsberechtigte Kinder haben, kann diese Unterstützung bis zu 80% betragen.
Eine Erwerbsausfallversicherung bei Krankheit ist freiwillig. Doch bei längerer Krankheit (mehr als 30 aufeinanderfolgende Tage oder 44 Tage innerhalb von 2 Jahren) sichert sie Ihr Einkommen und verhindert so, dass Sie in eine kritische finanzielle Lage geraten, wenn die Arbeitslosenversicherung keine Taggelder mehr bezahlt.
Falls Sie von der Kollektivversicherung Ihres letzten Arbeitgebers in eine individuelle Versicherung wechseln, sind die Prämien billiger. Verlieren Sie keine Zeit, die Frist ist kurz!
Bedingungen
Um in den Genuss einer finanziellen Unterstützung des Staats zu gelangen, müssen Sie:
- Arbeitslosenentschädigung erhalten oder im Genuss einer kantonalen Massnahme (BAHG) stehen;
- Mindestens 45 Jahre alt sein;
- eine Erwerbsausfallversicherung bei Krankheit abschliessen, wobei der versicherte Betrag mindestens 50 % des versicherten Verdiensts oder des Lohns im Rahmen einer kantonalen Massnahme beträgt;
- die finanziellen Bedingungen nach Ausführungsreglement zum Stützungsplan erfüllen.
Kontakt
Falls Sie sich arbeitslos gemeldet haben und sich mit Unterstützung des Staats gegen Erwerbsausfall bei Krankheit versichern möchten, wenden Sie sich so rasch wie möglich an ihre/n Berater/in im RAV, um Hilfe bei den administrativen Schritten zu erhalten. Für Fragen steht Ihnen auch die öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons zur Verfügung unter Tel. 026 305 54 25 oder E-Mail: caisse10.info@fr.ch.
Die Website des Amts für den Arbeitsmarkt wird regelmässig aktualisiert und enthält Informationen über die verschiedenen Massnahmen des kantonalen Stützungsplans.
Informations annexes
Identitätskarte
Link Intern
Download
- Flyer "Entschädigung auch bei Krankheit erhalten: versichern Sie sich!" PDF (261 kb)
