Ihr Unternehmen hat Kurzarbeit eingeführt? Bieten Sie den Arbeitnehmenden, die von der KA betroffen sind, eine Weiterbildung an und profitieren Sie gleichzeitig von einer finanziellen Unterstützung, mit der Sie mehr als die Hälfte der Kosten decken können.
Diese Lösung nützt sowohl dem Arbeitgeber wie auch den Arbeitnehmenden. Sie erlaubt es, die Kompetenzen und Kenntnisse Ihrer von KA betroffenen Mitarbeitenden zu verbessern, ohne die Finanzen Ihres Unternehmens zu strapazieren.
Drei Arten von Weiterbildungen sind möglich:
- Kurse, die es erlauben, Grundkompetenzen zu erwerben oder zu verbessern (für wenig qualifiziertes Personal)
- Branchenkurse, abhängig vom Tätigkeitsgebiet des Unternehmens (Drehen, Fräsen, Maschinenbau, Montage usw.)
- Kurse für leitende Angestellte (Verbesserung der Kompetenzen in Organisation und Teamleitung)
Die angebotenen Weiterbildungen müssen auf die Verbesserung der arbeitsplatzspezifischen oder der allgemeinen beruflichen Kompetenzen der betroffenen Mitarbeitenden ausgerichtet sein.
Senken Sie Ihre Kosten — Profitieren Sie gleichzeitig von zwei verschiedenen Massnahmen zur Stützung der Wirtschaft!
Zwei Arten von Massnahmen stehen für Sie bereit:
- Beiträge des Kantons Freiburg in der Höhe von CHF 1500.– pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter.
- Beiträge des Bundes, die bis zu 50% der Weiterbildungskosten betragen können (maximal CHF 5000.– pro Mitarbeitenden) - inklusive der Kosten, die gegebenenfalls für eine betriebliche Standortbestimmung anfallen.
Wenn Ihr Betrieb die Voraussetzungen für den Bewilligung der Massnahmen erfüllt, kommen Sie in den Genuss beider Massnahmen. Falls Sie weitere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Wir sind für Sie da!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Portal Wiederankurbelung des Kantons Freiburg: 026 305 95 95 oder wiederankurbelung@fr.ch. Sie werden so direkt mit einer zuständigen Ansprechperson beim Amt für den Arbeitsmarkt verbunden. Das Amt ist für die Bearbeitung der Anträge auf Weiterbildungen und Beiträge zuständig.
Ausserdem wird die Website des Portals Wiederankurbelungregelmässig aktualisiert und enthält detaillierte Informationen über weitere Massnahmen zur Unterstützung von Personen, die von der Krise betroffen sind.
