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Aufgaben des Arbeitsinspektorats
Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind die Hauptaufgaben des Arbeitsinspektorats. Wir stehen sowohl den Arbeitgebern wie auch den Arbeitnehmern zu Diensten.
Wir können Sie in allen Phasen eines Betriebs orientieren: von der Konzeption der Arbeitsräume bis zur Wahl der Einrichtungen und der Produkte.
- Unsere Leistungen
- Kontakt
- Gesetzliche Grundlagen
Unsere Leistungen
Unsere Inspektoren und Arbeitshygieniker können gezielte Einsätze aufgrund von Risiken in einer Betriebsgruppe oder einer bestimmten Branche durchführen. Sie können aber auch vom Arbeitgeber oder von den Arbeitnehmern gerufen werden, um sicherzustellen, dass geeignete Massnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb getroffen werden.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz: Es gilt, physischen, chemischen, biologischen, psychischen, ergonomischen Belastungen vorzubeugen und sie zu beheben. Schutz besonderer Arbeitnehmergruppen wie etwa jugendliche Arbeitnehmer und schwangere Frauen.
- Risikoprävention: Wir helfen Ihnen, Massnahmen zur Vorbeugung von Risiken in Ihrem Betrieb aufzustellen, insbesondere gestützt auf die ASA-Richtlinie, die den Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit empfiehlt.
- Arbeitsräume: Wir beantworten Ihre Fragen über Bau und Umbau von Arbeitsräumen. Wir nehmen ferner Planbegutachtungen für Baubewilligungen vor.
- Arbeitszeiten: Wir informieren Sie über die gesetzlichen Arbeitszeiten. Wir stellen ausserdem Bewilligungen für Nacht- und Sonntagsarbeit sowie für ununterbrochenen Betrieb und für Schichtbetrieb aus.
Kontakt
AMA - Abteilung Arbeitsmarkt
Arbeitsinspektorat
Bd de Pérolles 25
1701 Freiburg
T +41 26 305 96 75
F +42 26 305 95 97
E-Mail: ict@fr.ch
Gesetzliche Grundlagen
- Arbeitsgesetz (ArG)
- Verordnung 1 zum ArG
- Verordnung 2 zum ArG
- Verordnung 3 zum ArG
- Verordnung 4 zum ArG
- Verordnung 5 zum ArG - Jugendarbeitsschutzverordnung
- Mutterschutzverordnung
- Wegleitung zum Arbeitsgesetz und zu den Verordungen 1 und 2
- Wegleitung der Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz
- Unfallversicherungsgesetz (UVG)
- Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)
