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ASA-Richtlinie Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit
Als Arbeitgeber sind Sie für die Sicherheit Ihrer Angestellten verantwortlich. Sie müssen deshalb Massnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen in Ihrem Unternehmen ergreifen.
- Zweck der Richtlinie
- Wann einen Spezialisten beiziehen?
- Branchenlösungen
Zweck der Richtlinie
Die ASA-Richtlinie (über den Beizug von Arbeitsärzten und Spezialisten der Arbeitssicherheit) konkretisiert die Beizugspflicht der Arbeitgeber. Sie verlangt von den Arbeitgebern, dass sie die Gefahren in ihrem Betrieb ermitteln und die nötigen Massnahmen unter Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit ergreifen. Damit sollen die Zahl der Unfälle reduziert und ihre finanziellen Folgen gemindert werden. Gleichzeitig gilt es, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sichere und gesunde Arbeitsplätze anzubieten.
Im Folgenden sind einige allgemeine Informationen zusammengestellt. Genauere Auskünfte finden Sie in der ASA-Richtlinie oder Sie können direkt mit uns Kontakt aufnehmen.
Wann einen Spezialisten beiziehen?
Die ASA-Richtlinien gelten seit dem 1. Januar 2000 für alle Betriebe, die mindestens 5 Angestellte haben oder der Unfallversicherung einen Prämiensatz von über 0,5% zahlen. Ihre genauen Aufgaben und Pflichten gemäss der ASA-Richtlinie hängen von den Gefahren ab, die in Ihrem Betrieb auftreten.
Als erstes müssen Sie die Gefahren in Ihrem Betrieb ermitteln und danach je nach Kategorie, in die Ihr Betrieb eingestuft wird, die erforderlichen Massnahmen ergreifen. Es gibt folgende Kategorien:
- Betriebe ohne besondere Gefahren:
Der Arbeitgeber muss über Grundkenntnisse zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit am Arbeitsplatz verfügen. Der Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit ist nicht erforderlich. - Betriebe mit besonderen Gefahren:
Eine umfassende Risikoanalyse muss vorgenommen und ein Sicherheitskonzept ausgearbeitet werden (messbare Ziele, Information des Personals, Definition einer Umsetzungsstrategie). Der Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit ist obligatorisch.
Branchenlösungen
Die Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, um die Anforderungen der ASA-Richtlinie zu erfüllen. Ideal ist der Anschluss an eine Branchenlösung, die oft einfacher und weniger kostspielig ist als eine individuelle Lösung.
Es gibt auch Modelllösungen, die an die einzelnen Betriebe angepasst werden können, sowie Betriebsgruppenlösungen. Ihr Berufsverband kann Sie informieren, welche Arten von Lösungen es für Ihr Unternehmen gibt. Folgende Listen geben Ihnen ebenfalls Auskunft:
Informations annexes
Identitätskarte
Link Intern
Link Extern
Download
- ASA-Richtlinie PDF (255 kb)
- ASA-Kontroll-Fragebogen 1 für Betriebe ohne besondere Gefahren PDF (569 kb)
- ASA-Kontroll-Fragebogen 3 für Betriebe mit besonderen Gefahren PDF (573 kb)
- Kontrollblatt ArG (Ergänzung zu den ASA-Kontrollfragebögen 1 und 3) PDF (80 kb)
