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Arbeitsräume
Beim Bau und bei der Einrichtung von Arbeitsräumen müssen bestimmte Regeln beachtet werden, um die Gesundheit und Sicherheit der Angestellten zu gewährleisten. Vor dem Bau oder Umbau des Betriebs muss der Arbeitgeber sein Projekt den zuständigen kantonalen Amtsstellen unterbreiten.
- Plangenehmigungsverfahren
- Einrichtung von Arbeitsräumen
Plangenehmigungsverfahren
Arbeitgeber, die einen Neu- oder Umbau ihres Betriebes im Kanton Freiburg planen, müssen eine Plangenehmigung einholen. Das Verfahren ist wie folgt geregelt:
- Stellungnahme des BRPA:
Der Arbeitgeber stellt zuerst ein Gesuch an das Bau- und Raumplanungsamt (BRPA). Das BRPA prüft das Dossier und kontrolliert, ob die kantonalen und kommunalen Vorschriften beachtet wurden. - Stellungnahme des Arbeitsinspektorats:
Industrielle und nichtindustrielle Betriebe, die der Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4) unterstehen, müssen gleichzeitig 2 vollständige Sätze der Pläne und 2 ausgefüllte Beschreibungsformulare an das Arbeitsinspektorat senden.
Einrichtung von Arbeitsräumen
Zahlreiche Aspekte müssen beim Bau und bei der Einrichtung von Arbeitsräumen beachtet werden.
Eine Übersicht über aller Regeln, die es zu beachten gilt, finden Sie nebenstehend im Dokument «Zusammenfassung der wichtigsten Vorschriften über Bau und Einrichtung von Arbeitsräumen».
Informations annexes
Identitätskarte
Link Intern
Link Extern
Download
- Zusammenfassung der wichtigsten Vorschriften über Bau und Einrichtung von Arbeitsräumen PDF (103 kb)
- Beschreibungsformular PDF (91 kb)
