Antworten zu den Arbeitsbeziehungen

Seit einigen Monaten werde ich von meinem Chef schikaniert. Ich habe das Gefühl, er möchte, dass ich kündige. Was soll ich tun?
Als Erstes sollte Kontakt mit der Gewerkschaft aufgenommen werden. Diese kann nämlich den Angestellten unterstützen und in seinem Namen vorgehen, um seine Interessen zu verteidigen. Es gibt auch die Möglichkeit, das kantonale Arbeitsinspektorat zu kontaktieren, das bei Bedarf beim Arbeitgeber einschreitet und diesen veranlasst, geeignete Massnahmen zu treffen. Der Arbeitnehmer kann aber auch selber bei der Gewerbekammer eine Klage einreichen. Dem Arbeitnehmer wird es jedoch schwer fallen, weiter im Unternehmen zu arbeiten, sobald er gegen seinen Arbeitgeber ein Verfahren in Gang gesetzt hat.

Ich möchte eine Putzfrau in Teilzeitbeschäftigung anstellen. Ich möchte aber nicht, dass sie "schwarz" arbeitet. Wie vorgehen?
Um eine Putzfrau zu finden, die nicht schwarz arbeiten möchte, wenden Sie sich am Besten an das RAV.

Die AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge müssen einer AHV-Ausgleichskasse entrichtet werden. Als Arbeitgeber müssen Sie sich also einer AHV-Kasse anschliessen. Für genauere Informationen über die Formalitäten, können Sie sich an die Kantonale AHV/IV/EO-Ausgleichskasse wenden:

Kantonale AHV/IV/EO-Ausgleichskasse
Impasse de la Colline 1
1762 Givisiez
Tel. 026/305 52 52


Sie können ebenfalls den SERVICE CHECK kontaktieren, der für Sie alle administrativen Aufgaben für die Sozialversicherungsdeckung Ihrer Putzfrau erledigt.

SERVICE CHECK
Centre d'intégration socioprofessionnelle
Rte des Daillettes 1, Postfach 31, 1709 Freiburg
Tel. 026 426 02 40
www.cheque-emploi.ch

Der Beitragssatz für die AHV/IV/EO beträgt 10,1% des Lohns und derjenige für die ALV 2%. Die Kosten werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Unfallversicherung: Arbeitnehmer, die weniger als 8 Stunden in der Woche arbeiten, sind nicht gegen Nicht-Berufsunfälle versichert. Eine Versicherung gegen Berufsunfälle muss bei einer anerkannten privaten oder öffentlichen Versicherungsanstalt abgeschlossen werden. Die Versicherungsprämie für Berufsunfälle hängt vom Risiko ab, sie geht vollständig zu Lasten des Arbeitgebers. Für die berufliche Vorsorge ist die Versicherung nicht obligatorisch (sie ist es erst ab einem Jahreslohn von Fr. 19'350.--).