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Antworten zur Arbeitslosenversicherung
Ich habe meine Stelle selbst gekündigt. Kann ich mich trotzdem beim RAV arbeitslos melden?
Ja, Sie können sich bei Ihrem RAV arbeitslos melden, auch wenn Sie Ihre Stelle selbst gekündigt haben. Sie werden zu Beratungsgesprächen eingeladen und können vielleicht an einem Kurs teilnehmen. Wahrscheinlich werden Sie jedoch für eine bestimmte Zeit keine Arbeitslosentaggelder erhalten.
Ich bin seit kurzem arbeitslos. Wann erhalte ich mein erstes Arbeitslosentaggeld?
Sobald die Arbeitslosenkasse alle nötigen Unterlagen erhalten hat - einschliesslich der Bestätigung des letzten Arbeitgebers - und Ihren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung anerkannt hat. Deshalb ist es wichtig, sich so rasch wie möglich bei der Wohngemeinde anzumelden.
Die ersten fünf Tage der Arbeitslosigkeit gelten als Wartezeit und werden den meisten stellensuchenden Personen nicht entschädigt.
Wie viele Bewerbungen muss ich im Monat machen?
Sie müssen Ihrem RAV jeden Monat den Nachweis Ihrer Stellensuche erbringen. Bei der Frage, ob Sie sich genügend um eine neue Stelle bemühen, ist die Zahl der Bewerbungen jedoch kein absolutes Kriterium. Denn neben der Anzahl ist auch die Qualität der Bewerbungen von Bedeutung. Die Zahl der Bewerbungen hängt von Ihrer persönlichen Situation, Ihrem Alter, Ihren Qualifikationen, der Lage Ihres Berufs auf dem Arbeitsmarkt usw. ab. Im Zweifelsfall halten Sie sich an die Anweisungen Ihrer Personalberaterin oder Ihres Personalberaters. Jedenfalls sollten Sie mehrere Bewerbungen pro Woche machen.
Weitere Infos über die Stellensuche während der Arbeitslosigkeit
Ich bin arbeitslos. Kann ich ins Ausland in die Ferien gehen?
Ja. Nach 60 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit haben Sie Anspruch auf fünf aufeinander folgende kontrollfreie Tage. Während diesen Tagen müssen Sie keine Arbeit suchen, an keinem Beratungsgespräch teilnehmen und Sie müssen auch nicht vermittlungsfähig sein.
Sie können jedoch keine kontrollfreien Tage im Voraus beziehen. Dagegen können Sie sie für einen späteren Zeitpunkt zurückbehalten, um zwei Wochen oder mehr an einem Stück einziehen zu können. Die kontrollfreien Tage können nur wochenweise eingezogen werden. Sie sind verpflichtet, Ihre Personalberaterin oder Ihren Personalberater mindestens zwei Wochen zum Voraus über Ihre Absicht zu informieren.
Ich bin krank. Erhalte ich trotzdem Arbeitslosentaggelder?
Bei einer vorübergehenden Krankheit haben Sie Anspruch auf insgesamt 44 Krankentaggelder innerhalb der Rahmenfrist für den Leistungsbezug. Nach 30 aufeinander folgenden Krankheitstagen zahlt die Arbeitslosenkasse keine Taggelder mehr aus, bis Sie wieder gesund und wieder vermittlungsfähig sind. Falls Sie nicht in der Lage sind, die Kontrollvorschriften zu erfüllen (an Beratungsgesprächen teilzunehmen, auf Stellenzuweisungen zu reagieren usw.), müssen Sie umgehend Ihre Personalberaterin oder Ihren Personalberater informieren.
Ich hatte einen Unfall. Erhalte ich trotzdem Arbeitslosentaggelder?
Falls Sie einen Unfall hatten, werden Sie während zwei Tagen von der Arbeitslosenversicherung entschädigt. Ab dem dritten Tag erhalten Sie von der SUVA Unfalltaggelder.
Ich bin im sechsten Monat schwanger und mein befristeter Arbeitsvertrag geht demnächst zu Ende. Kann ich mich arbeitslos melden und bin ich gezwungen über meine Schwangerschaft zu informieren?
Eine Schwangerschaft stellt in der Regel den Anspruch auf Arbeitslosentaggelder nicht in Frage. Bis zur Geburt Ihres Kindes müssen Sie an den Beratungsgesprächen im regionalen Arbeitsvermittlungszentrum und an den arbeitsmarktlichen Massnahmen teilnehmen, die Ihnen das regionale Arbeitsvermittlungszentrum zuweist. Dagegen sind Sie während den letzten zwei Monaten vor der Niederkunft von der Pflicht zur Arbeitsuche befreit.
Nach der Geburt Ihres Kindes erhalten Sie in der Regel während 14 Wochen Taggelder der Mutterschaftsentschädigung anstelle der Arbeitslosentaggelder. Sie müssen die Stellensuche zwei Monate vor Ende Ihres Mutterschaftsurlaubs wieder aufnehmen.
Zum Schluss empfehlen wir Ihnen sehr, Ihre Personalberaterin oder Ihren Personalberater beim Beratungsgespräch über Ihre Situation aufzuklären, damit sie oder er Ihnen während dieser Zeit keine Arbeit vermittelt, die Ihrer Gesundheit oder der des Kindes schaden könnte, auch wenn es Ihnen im 6. Monat schwer fallen wird, Ihren Zustand zu verheimlichen.
Erhält eine arbeitslose Person Kinderzulagen?
Ja, eine arbeitslose Person hat Anspruch auf Kinderzulagen zusätzlich zu den Arbeitslosentaggeldern. Die Arbeitslosenkasse wird als erstes abklären, ob es die arbeitslose Person ist, die die Zulagen erhält (oder ob es die Ehefrau/der Ehemann ist - jedenfalls nicht beide zusammen).
Das RAV bietet mir eine Eingliederungsmassnahme an, die ich nicht annehmen möchte, weil sie zu weit weg von meinem Wohnort liegt. Kann ich diese Massnahme ablehnen?
Im Allgemeinen ist eine arbeitslose Person verpflichtet, eine zugewiesene Arbeit oder Wiedereingliederungsmassnahme anzunehmen. Eine arbeitslose Person, die eine Arbeit nicht annimmt, kann sich nicht auf Mobilitätsprobleme berufen, um eine Kürzung der Taggelder zu vermeiden. Eine arbeitslose Person kann eine Arbeit oder eine Massnahme nur zurückweisen, wenn die Fahrt an den Arbeitsort über zwei Stunden dauert und pro Tag somit über 4 Stunden für eine Hin- und Rückfahrt benötigt werden. Wenn eine arbeitslose Person eine Arbeit oder eine Massnahme zurückweist, werden ihr im Kanton Freiburg je nach Fall 20 bis 35 Taggelder entzogen. Die Höhe der Sanktion ist aber von Kanton zu Kanton verschieden.
