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Massenentlassung
Falls Sie zu einer Massenentlassung gezwungen sind, müssen Sie bestimmte gesetzliche Verpflichtungen beachten.
Das Amt für den Arbeitsmarkt steht Ihnen zu Diensten, um Sie durch das ganze Verfahren zu leiten. Wir können Ihnen ebenfalls helfen, eine Massenentlassung zu vermeiden oder ihre Folgen zu mildern. Wir können auch für die entlassenen Arbeitnehmer in Ihrem Unternehmen eine Information über das System der Arbeitslosenversicherung durchführen.
- Wann spricht man von Massenentlassung?
- Ihre Pflichten als Arbeitgeber
Wann spricht man von Massenentlassung?
Gemäss Obligationenrecht (OR) liegt eine Massenentlassung vor, wenn:
- 10 Arbeitnehmer in Betrieben mit 20 bis 100 Angestellten, oder
- 10% der Arbeitnehmer in Betrieben mit 100 bis 300 Angestellten, oder
- 30 Arbeitnehmer in Betrieben mit über 300 Angestellten betroffen sind.
Ihre Pflichten als Arbeitgeber
Das Gesetz sieht ein strenges Verfahren vor, das der Arbeitgeber befolgen muss, bevor er eine Massenentlassung vornehmen kann. Das Vorgehen sieht wie folgt aus:
Konsultation der Arbeitnehmer: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitnehmervertretung oder, falls es keine solche gibt, die Arbeitnehmer zu konsultieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, innert einer 10-tägigen Frist Vorschläge zu unterbreiten, wie die Kündigungen vermieden oder deren Zahl beschränkt sowie ihre Folgen gemildert werden können. Deshalb muss der Arbeitgeber alle zweckdienlichen Auskünfte erteilen und ihnen schriftlich mitteilen:
- die Gründe der Massenentlassung
- die Zahl der Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll
- die Zahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer
- den Zeitraum, in dem die Kündigungen ausgesprochen werden sollen
Eine Kopie dieser schriftlichen Mitteilung ist zu senden an:
Amt für den Arbeitsmarkt
Abteilung Arbeitsmarkt
Bd de Pérolles 24
1705 Freiburg
Tel. 026 305 96 68
Fax 026 305 95 97
Meldung: Falls nach der Konsultation der Arbeitnehmer die Massenentlassung nicht vermieden werden kann, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Amt für den Arbeitsmarkt mit dem Formular «Meldung einer Massenentlassung» (Excel-Datei) zu informieren. Die Meldung muss uns spätestens zum Zeitpunkt des Versands der Kündigungen zugestellt werden. Eine Kopie der Meldung ist der Arbeitnehmervertretung oder, falls es keine solche gibt, den Arbeitnehmern zuzustellen.
Das Arbeitsverhältnis endet nach den vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen, frühestens aber 30 Tage nach der Meldung.
Die Missachtung dieses Verfahrens kann schwere Folgen haben: Aufschub des Kündigungstermins oder Entschädigung der betroffenen Arbeitnehmer wegen missbräuchlicher Kündigung.
Informations annexes
Identitätskarte
Link Extern
Download
- Das Formular «Meldung einer Massenentlassung» XLS (95 kb)
