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Personalverleih
Um einen Personalverleihbetrieb zu eröffnen, ist eine Bewilligung zur Ausübung der Verleihtätigkeit nötig, die von der kantonalen Amtsstelle, das heisst dem Amt für den Arbeitsmarkt, ausgestellt wird. Allgemeine Informationen zur Bewilligung sind im Folgenden aufgeführt. Für genauere Auskünfte können Sie das Merkblatt über den Personalverleih (PDF-Format) konsultieren oder uns direkt kontaktieren.
- Was gilt als Personalverleih?
- Voraussetzungen für die Bewilligung
- Vorgehen
Was gilt als Personalverleih?
Ein Verleihbetrieb ist ein Betrieb, der seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einem fremden Betrieb zur Arbeitsleistung überlässt. Zwei Formen des Personalverleihs sind bewilligungspflichtig:
- Temporärarbeit: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden vom Verleihbetrieb ausschliesslich zum Zweck des Verleihs angestellt. Der Arbeitsvertrag bezieht sich jeweils nur auf einen einzelnen Einsatz. Am Ende des Einsatzes besteht kein Arbeitsvertrag mehr zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.
- Leiharbeit: Zweck der Anstellung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist ebenfalls der Verleih an Einsatzbetriebe. Der Arbeitgeber hat jedoch einen eigenen Betrieb, in dem er seine Angestellten gelegentlich oder regelmässig einsetzen kann. Der Arbeitsvertrag wird auf eine von den einzelnen Einsätzen unabhängige Zeit abgeschlossen.
Wenn mit der Verleihtätigkeit ein jährlicher Umsatz von mindestens 100'000.-- Franken erzielt wird, muss ein Bewilligungsgesuch eingereicht werden. Das gelegentliche und kurzfristige Überlassen von Arbeitnehmern an ein anderes Unternehmen ist dagegen nicht bewilligungspflichtig.
Voraussetzungen für die Bewilligung
Damit eine Bewilligung für die Vermittlungstätigkeit erteilt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Voraussetzungen für die verantwortliche Person: Schweizer oder EU/EFTA-Bürger oder Ausländer mit Niederlassungsbewilligung sein und eine anerkannte Verleiherausbildung besitzen oder während mehrerer Jahren in der Arbeitsvermittlung, im Personalverleih oder in der Personal- Organisations- oder Unternehmensberatung tätig gewesen sein.
- Voraussetzungen für das Unternehmen: Es muss über ein zweckmässiges Geschäftslokal verfügen und im Schweizerischen Handelsregister eingetragen sein. Es darf kein anderes Gewerbe betreiben, das die Interessen von Arbeitnehmern oder von Einsatzbetrieben gefährden könnte.
- Voraussetzungen bezüglich Arbeits- und Verleihverträge und allgemeine Geschäftsbedingungen: Sie müssen unter Beachtung der Artikel 19, 20 und 21 des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG) und den Artikel 48 der Arbeitsvermittlungsverordnung (AVV) aufgestellt werden.
- Hinterlegung einer Kaution: Der Personalverleihbetrieb muss zur Sicherung der Lohnansprüche beim Amt für den Arbeitsmarkt eine Kaution hinterlegen. Die Höhe der Kaution hängt von der Aktivität des Verleihbetriebs ab (zwischen 50'000.- und 150'000.-, höchstens 1'000'000 für die gesamten Aktivitäten eines Hauptsitzes und seiner Zweigniederlassungen).
Vorgehen
Sie müssen die Formulare «Bewilligungsgesuch» und «Verantwortliche Person» ausfüllen (Download siehe unten) und sie dem Amt für den Arbeitsmarkt mit folgenden Beilagen zukommen lassen:
- Betreibungsregisterauszug der verantwortlichen Personen (Auskünfte über die letzten zwei Jahre).
- Zentralstrafregisterauszug der verantwortlichen Personen.
- Leumundszeugnis der verantwortlichen Personen.
- Kopie eines gültigen Ausweises der verantwortlichen Personen.
- Lebenslauf sowie Kopie der Arbeitszeugnisse, Diplome und Abschlüsse der verantwortlichen Personen.
- öffentlich beglaubigter Handelsregisterauszug (gilt nicht für berufliche und gemeinnützige Organisationen).
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihnen die kantonale Amtsstelle einen positiven Entscheid zusammen mit einem Einzahlungsschein für die Gebühr zustellen.
Nach der Einzahlung der Gebühr innert 30 Tagen wird die kantonale Bewilligungsurkunde ausgestellt.
Informations annexes
Identitätskarte
Link Intern
Link Extern
Download
- Formular «Bewilligungsgesuch und verantwortliche Person» PDF (142 kb)
