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Ihre Pflichten
Solange Sie arbeitslos sind und noch bevor Sie sich anmelden, müssen Sie aktiv nach einer neuen Stelle suchen. Ihre Personalberaterin oder Ihr Personalberater gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte:
- Arbeitsuche bereits vor der Anmeldung
- Ihre Pflichten während der Arbeitslosigkeit
- Ratschläge für die Stellensuche
- Nachweis der persönlichen Stellensuche
Vor der Anmeldung
Sie müssen bereits während der Kündigungsfrist mit der Stellensuche beginnen. Wenn Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, der nicht erneuert wird, beginnen Sie die Arbeitsuche noch vor Ablauf des Vertrags. Es werden mehrere Bewerbungen pro Woche verlangt. Bei Fragen zur erforderlichen Zahl der Arbeitsbemühungen kontaktieren Sie bitte das RAV Ihres Bezirks. Auch Studierende müssen sich einige Wochen vor Studienabschluss um eine Stelle bemühen.
Es ist wichtig, den Nachweis Ihrer Arbeitsbemühungen aufzubewahren (Bewerbungskopien und Antwortschreiben, Liste der kontaktierten Unternehmen usw.). Bei Ihrer Anmeldung müssen Sie diese nämlich vorweisen können. Falls Sie keine Arbeitsbemühungen nachweisen können, wird Ihr Anspruch auf Arbeitslosentaggelder vorübergehend eingestellt.
Ihre Pflichten während der Arbeitslosigkeit
Ihre Personalberaterin oder Ihr Personalberater steht Ihnen bei der Arbeitsuche zu Seite. Sie oder er lädt Sie regelmässig zu einem Gespräch ein, um eine Lagebeurteilung vorzunehmen, eine berufliche Bilanz zu ziehen, Ihnen offene Stellen anzubieten und Massnahmen vorzuschlagen (Kurs, Beschäftigungsprogramm usw.), um so Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Solange Sie bei der Arbeitslosenversicherung angemeldet sind, müssen Sie Ihre Arbeitsbemühungen fortsetzen und weitere Pflichten erfüllen. Insbesondere müssen Sie:
- an den Beratungsgesprächen im regionalen Arbeitsvermittlungszentrum teilnehmen. Jede Absenz ist zu begründen. Bei Krankheit oder Unfall müssen Sie Ihre Personalberaterin oder Ihren Personalberater umgehend informieren und möglichst rasch ein Arztzeugnis vorweisen.
- jede zumutbare Arbeit annehmen und an Eingliederungsmassnahmen teilnehmen, die Ihnen zugewiesen werden.
- Ihrer Personalberaterin oder Ihrem Personalberater jeden Monat rechtzeitig das Formular "Nachweis der persönlichen Stellensuche" vollständig ausgefüllt einreichen.
Jede Pflichtverletzung kann mit einer vorübergehenden Einstellung Ihres Anspruchs auf Arbeitslosentaggelder sanktioniert werden.
Ratschläge für stellensuchende Personen
Hier ein paar Ratschläge, um Ihre Chancen auf eine neue Stelle zu verbessern:
- Zahl der Arbeitsbemühungen: Die Zahl der Arbeitsbemühungen stellt kein absolutes Kriterium dar. Denn nicht nur die Menge, sondern auch die Qualität der Bewerbungen ist wichtig. Die Anzahl Bewerbungen hängt insbesondere von Ihrer persönlichen Situation, Ihrem Alter, Ihren Qualifikationen und der Lage Ihres Berufs auf dem Arbeitsmarkt ab.
- Variieren Sie Ihre Bewerbungen: Begnügen Sie sich nicht mit den Zeitungsinseraten, sondern machen Sie auch Spontanbewerbungen, melden Sie sich bei Stellenvermittlungsbüros, besuchen Sie Unternehmen, bemühen Sie Ihren Bekanntenkreis usw.
- Erweitern Sie Ihren Berufshorizont: Falls nötig müssen Sie auch ausserhalb Ihres Fachgebiets eine Arbeit suchen, um Ihre Chancen auf eine Anstellung zu verbessern.
Nachweis der persönlichen Stellensuche
ACHTUNG: Jede stellensuchende Person, die bei einem RAV eingeschrieben ist, erhält das Formular "Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen" für den jeweiligen Monat per Post. Das Formular unter "Download" darf somit nur ausnahmsweise verwendet werden, wenn die stellensuchende Person dieses Formular nicht per Post erhalten hat.
Informations annexes
Identitätskarte
Link Intern
Link Extern
Download
- Nachweis der persönlichen Stellensuche PDF (98 kb)
