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Zwischenverdienst
Sie haben eine Stelle gefunden, der Lohn liegt jedoch tiefer als Ihre Arbeitslosenentschädigung?
Zögern Sie nicht, diesen Zwischenverdienst anzunehmen, denn die Arbeitslosenkasse kompensiert Ihren Lohn, damit Sie nicht benachteiligt werden (vorausgesetzt, der Zwischenverdienst entspricht mindestens dem gesamtarbeitsvertraglichen oder dem orts- und berufsüblichen Lohn).
- Die Vorteile eines Zwischenverdiensts
- Wie vorgehen?
Die Vorteile eines Zwischenverdiensts (ZV)
- Er bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre beruflichen Qualifikationen zu pflegen und sich neue Qualifikationen anzueignen.
- Er gibt Ihnen die Gelegenheit, im Unternehmen Fuss zu fassen, und kann möglicherweise zu einer Festanstellung führen.
- Er zählt als Beitragszeit und erlaubt es Ihnen, Ihren Entschädigungsanspruch zu verlängern oder zu erneuern.
- Er verbessert Ihr Einkommen: Die Arbeitslosenkasse zahlt Ihnen eine Kompensation (70% oder 80% der Differenz zwischen dem versicherten Verdienst und dem Zwischenverdienst), was den Betrag Ihrer Arbeitslosenentschädigung erhöht.
Beispiel:
| Mit ZV | Ohne GI | |
Versicherter Verdienst (VV) | 4000.-- | 4000.-- |
| Höhe der Entschädigung | 70 % | 70 % |
| Monatliche Entschädigung | 2800.-- | 2800.-- |
| Zwischenverdienst (ZV) | 2000.-- | |
| Differenz zwischen VV und ZV | 2000.-- | |
Kompensation durch Arbeitslosenkasse = | 1400.-- | |
| Lohn aus dem ZV + Kompensationszahlungen | 3400.-- Gewinn : 600.-- | 2800.-- |
Wie vorgehen?
Falls Sie mit einem Arbeitgeber für einen Zwischenverdienst in Kontakt stehen:
- Fragen Sie bei Ihrer Arbeitslosenkasse nach, ob der angebotene Lohn mindestens dem gesamtarbeitsvertraglichen oder dem orts- und berufsüblichen Mindestlohn entspricht. Falls dies nicht der Fall ist und Sie die Stelle trotzdem annehmen, berechnet die Arbeitslosenkasse die Höhe der Kompensationszahlungen aufgrund des gesamtarbeitsvertraglichen oder orts- und berufsüblichen Mindestlohns.
- Informieren Sie Ihre Personalberaterin oder Ihren Personalberater.
- Bitten Sie Ihren Arbeitgeber, die Bescheinigung über einen Zwischenverdienst auszufüllen. Dieses Formular muss jeden Monat an Ihre Arbeitslosenkasse geschickt werden.
