Massnahmen für die Eingliederung
Ein umfassender Katalog von Massnahmen wurde aufgestellt, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und Ihnen zu helfen, so rasch wie möglich eine neue Stelle zu finden.
Um an einer Massnahme teilnehmen zu können, müssen Sie die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung erfüllen und die Zustimmung Ihrer Personalberaterin oder Ihres Personalberaters erhalten haben. Als versicherte Person können Sie ihr oder ihm jederzeit Ihre Wünsche unterbreiten, falls Sie in den Genuss einer der folgenden Massnahmen gelangen möchten:
| Massnahme | Dauer | Für wen ? | Ziele |
| Kurs | nach Bedarf | Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Versicherte | Verbesserung der beruflichen Qualifikationen |
| Beschäftigungs-programm | 3 - 6 Monate (jenach RAV-Entscheid) | Arbeitslose Versicherte | Berufliche Wieder-eingliederung |
| Motivations-semester | in der Regel 6 Monate | Jugendliche am Ende der obligatorischen Schulzeit ohne Lehrstelle oder mit abgebrochener Ausbildung oder Lehre | Wahl eines Bildungswegs, Wiederaufnahme einer Ausbildung |
| Übungsfirma | in der Regel 3 Monate (jenach RAV-Entscheid) | Arbeitslose Versicherte mit kaufmännischen Berufen | Berufliche Qualifikationen verbessern |
| Schnupperlehre | höchstens 3 Wochen | Arbeitslose Versicherte, die eine Bilanz ihrer Kompetenzen benötigen | Bilanz der Kompetenzen, Berufskenntnisse verbessern |
| Ausbildungs-praktikum | höchstens 3 Monate | Arbeitslose Versicherte mit Kenntnislücken im Beruf | Berufliche Qualifikationen verbessern |
| Berufspraktikum | höchstens 6 Monate | Versicherte mit wenig Berufserfahrung, die mehr Erfahrung sammeln möchten | Berufliche Qualifikationen verbessern |
| Ausbildungs-zuschüsse | bis Ende der Ausbildung | Versicherte ab dem 30. Altersjahr ohne Berufsbildung | Erreichen eines EFZ (oder eines gleichwertigen Diploms) |
| Einarbeitungs-zuschüsse | höchstens 6 Monate | Arbeitslose Versicherte, die eine besondere Einarbeitungsphase für eine neue Stelle benötigen | Das für die Ausübung einer Tätigkeit nötige Grundwissen erlangem |
| Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit | 90 Taggelder | Arbeitslose Versicherte ab dem 20. Altersjahr | Einstieg in eine selbständige Erwerbstätigkeit |
| Beitrag an die Reisekosten | höchstens 6 Monate | Versicherte, die ausserhalb ihrer Wohnortsregion eine Arbeit angenommen haben | Mobilität fördern |
