Massnahmen für die Eingliederung

Ein umfassender Katalog von Massnahmen wurde aufgestellt, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und Ihnen zu helfen, so rasch wie möglich eine neue Stelle zu finden.

Um an einer Massnahme teilnehmen zu können, müssen Sie die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung erfüllen und die Zustimmung Ihrer Personalberaterin oder Ihres  Personalberaters erhalten haben. Als versicherte Person können Sie ihr oder ihm jederzeit Ihre Wünsche unterbreiten, falls Sie in den Genuss einer der folgenden Massnahmen gelangen möchten:

MassnahmeDauerFür wen ?Ziele
Kursnach BedarfArbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte VersicherteVerbesserung der beruflichen Qualifikationen
Beschäftigungs-programm3 - 6 Monate (jenach RAV-Entscheid)Arbeitslose VersicherteBerufliche Wieder-eingliederung
Motivations-semesterin der Regel 6 MonateJugendliche am Ende der obligatorischen Schulzeit ohne Lehrstelle oder mit abgebrochener Ausbildung oder LehreWahl eines Bildungswegs, Wiederaufnahme einer Ausbildung
Übungsfirmain der Regel 3 Monate (jenach RAV-Entscheid)Arbeitslose Versicherte mit kaufmännischen BerufenBerufliche Qualifikationen verbessern
Schnupperlehrehöchstens 3 WochenArbeitslose Versicherte, die eine Bilanz ihrer Kompetenzen benötigenBilanz der Kompetenzen, Berufskenntnisse verbessern
Ausbildungs-praktikumhöchstens 3 MonateArbeitslose Versicherte mit Kenntnislücken im BerufBerufliche Qualifikationen verbessern
Berufspraktikumhöchstens 6 MonateVersicherte mit wenig Berufserfahrung, die mehr Erfahrung sammeln möchtenBerufliche Qualifikationen verbessern
Ausbildungs-zuschüssebis Ende der AusbildungVersicherte ab dem 30. Altersjahr ohne BerufsbildungErreichen eines EFZ (oder eines gleichwertigen Diploms)
Einarbeitungs-zuschüssehöchstens 6 MonateArbeitslose Versicherte, die eine besondere Einarbeitungsphase für eine neue Stelle benötigenDas für die Ausübung einer Tätigkeit nötige Grundwissen erlangem
Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit90 Taggelder Arbeitslose Versicherte ab dem 20. AltersjahrEinstieg in eine selbständige Erwerbstätigkeit
Beitrag an die Reisekostenhöchstens 6 MonateVersicherte, die ausserhalb ihrer Wohnortsregion eine Arbeit angenommen habenMobilität fördern